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Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung

Glossarbegriff


Auf die Entgeltbestandteile, die Arbeitnehmer umwandeln, fallen bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze West (2024: 3.624,00 Euro/Jahr) keine Sozialversicherungsbeiträge an. Damit sinkt unter Umständen auch die Beitragsbelastung des Arbeitgebers – der Arbeitgeber zahlt weniger Sozialabgaben, weil der Arbeitnehmer sich sein Gehalt nicht auszahlen lässt, sondern in seine betriebliche Altersversorgung investiert. Dieser Effekt tritt immer dann ein, wenn der Arbeitnehmer nach Abzug des Umwandlungsbetrages ein Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur Gesetzlichen Rentenversicherung (Jahreswerte für 2024: West: 90.600 Euro, Ost: 89.400 Euro) hat, am größten ist er bei Einkommen, die unter der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (2024: 69.300Euro im Jahr – keine Unterscheidung zwischen Ost und West) liegen.

Wandelt der Arbeitnehmer Entgelt in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung um, muss der Arbeitgeber ab dem Jahr 2019 bis zu 15% des umgewandelten Betrages zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss beisteuern, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Für Entgeltumwandlungsvereinbarungen, die vor dem 1. Januar 2019 abgeschlossen wurden, fand die Regelung erst ab dem 1. Januar 2022 Anwendung. Von dieser Regelung kann durch Tarifverträge und durch Inbezugnahme eines einschlägigen Tarifvertrages auch zu Lasten der Arbeitnehmer abgewichen werden.

Im Rahmen von Sozialpartnermodellen zur reinen Beitragszusage ist seit dem 1. Januar 2018 ein Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung in Höhe von bis zu 15% vorgesehen, soweit der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.

Von dieser Zuschusspflicht kann in Tarifverträgen nicht zuungunsten der Arbeitnehmer abgewichen werden.

Aufsätze in der Fachzeitschrift BetrAV, die sich mit dem Thema "Arbeitgeberzuschuss" beschäftigen (nur für Mitglieder):
Stichwort Fundstellenbeschreibung Seite Stichwort Seite Artikel Artikel mit Link Rubrik Heft
Arbeitgeberzuschuss Bedeutung von zu einem Arbeitgeberzuschuss schweigenden Alt-Tarifverträgen 645 640 Prof. Klaus Bepler, Berlin Abhandlungen 2023-8
Arbeitgeberzuschuss Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG 367 367 Dr. Bertram Zwanziger, Berlin Abhandlungen 2023-5
Arbeitgeberzuschuss Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung – Ausschluss und Anrechnung 361 361 Dr. Thomas Frank, München Abhandlungen 2022-5
Arbeitgeberzuschuss Konkurrenz von freiwilligem und gesetzlichem Zuschuss 363 361 Dr. Thomas Frank, München Abhandlungen 2022-5
Arbeitgeberzuschuss Anwendung der Vorschriften zur Entgeltumwandlung 364 361 Dr. Thomas Frank, München Abhandlungen 2022-5
Arbeitgeberzuschuss anzurechnende Beiträge des Arbeitgebers 364 361 Dr. Thomas Frank, München Abhandlungen 2022-5
Arbeitgeberzuschuss Handlungsempfehlungen für Tarifvertragsparteien und Unternehmen 365 365 Detlef Mann, Frankfurt am Main / Abhandlungen 2022-5
Arbeitgeberzuschuss Gestaltung des Arbeitgeberzuschusses per Tarifvertrag 178 178 Dr. Brigitte Huber, München Abhandlungen 2022-3
Arbeitgeberzuschuss Bedeutung des Arbeitgeberzuschusses nach § 1a Abs. 1a BetrAVG für den PSVaG 434 432 Hans H. Melchiors, Köln Abhandlungen 2019-5
Arbeitgeberzuschuss der Arbeitgeberzuschuss gemäß § 1a Abs. 1a BetrAVG – Was muss? Was geht? Was geht nicht? 322 322 Dr. Judith May, München Abhandlungen 2019-4
Arbeitgeberzuschuss Rechtsnatur des Arbeitgeberzuschusses 323 322 Dr. Judith May, München Abhandlungen 2019-4
Arbeitgeberzuschuss spitze oder pauschale Zuschussermittlung? Oder gar beides? 324 322 Dr. Judith May, München Abhandlungen 2019-4
Arbeitgeberzuschuss Fälligkeit 326 322 Dr. Judith May, München Abhandlungen 2019-4
Arbeitgeberzuschuss Praxisbeispiele 327 322 Dr. Judith May, München Abhandlungen 2019-4
Arbeitgeberzuschuss Zahlungsempfänger 327 322 Dr. Judith May, München Abhandlungen 2019-4
Arbeitgeberzuschuss das „Soweit“ in § 1a Abs. 1a und § 23 Abs. 2 BetrAVG n.F. 222 222 Prof. Klaus Bepler, Berlin Abhandlungen 2019-3
Arbeitgeberzuschuss pauschaler oder punktgenau berechneter Arbeitgeberzuschuss? 223 222 Prof. Klaus Bepler, Berlin Abhandlungen 2019-3
Arbeitgeberzuschuss anderweitig begründete Arbeitgeberzuschüsse und der gesetzliche Zuschussanspruch 225 222 Prof. Klaus Bepler, Berlin Abhandlungen 2019-3
Arbeitgeberzuschuss Abgrenzungsfragen zu § 26a BetrAVG 124 124 Dr. Uwe Langohr-Plato, Köln / Michael Ries, Hamburg Abhandlungen 2019-2
Arbeitgeberzuschuss zur temporalen Reichweite und zur Tarifdispositivität der Bezuschussungspflicht 5 5 Prof. Dr. Gregor Thüsing / Yannik Beden,Bonn Abhandlungen 2018-1
Arbeitgeberzuschuss Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung – Voraussetzungen der Zahlung und Folgen für bestehende und neue Matchingmodelle 659 659 Bernd Wilhelm, Düsseldorf Abhandlungen 2017-8
Arbeitgeberzuschuss Überblick über die Neuregelungen zum Arbeitgeberzuschuss 659 659 Bernd Wilhelm, Düsseldorf Abhandlungen 2017-8
Arbeitgeberzuschuss offene Fragen zur gesetzlichen Neuregelung 660 659 Bernd Wilhelm, Düsseldorf Abhandlungen 2017-8
Arbeitgeberzuschuss gesetzliche Grundlage und Gesetzesbegründung 465 465 Dr. Uwe Langohr-Plato, Köln Abhandlungen 2017-6
Arbeitgeberzuschuss Berechnung des Arbeitgeberzuschusses 466 465 Dr. Uwe Langohr-Plato, Köln Abhandlungen 2017-6
Arbeitgeberzuschuss zeitliche Aspekte 466 465 Dr. Uwe Langohr-Plato, Köln Abhandlungen 2017-6
Arbeitgeberzuschuss Anrechnung bereits erfolgter Zuschusszahlungen 467 465 Dr. Uwe Langohr-Plato, Köln Abhandlungen 2017-6
Arbeitgeberzuschuss versicherungstechnische Umsetzung 468 465 Dr. Uwe Langohr-Plato, Köln Abhandlungen 2017-6