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Drei-Säulen-Modell

Glossarbegriff


Das System der Alterssicherung in Deutschland basiert auf dem sogenannten „Drei-Säulen-Modell“.

Die erste Säule besteht aus den gesetzlichen Pflichtsystemen: die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung, die Beamtenversorgung, die berufsständischen Versorgungswerke und die Alterssicherung der Landwirte.

Die zweite Säule bildet die betriebliche Altersversorgung inklusive der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (ZÖD).

Die dritte Säule besteht aus der privaten Vorsorge: zum Beispiel Riester- und Rürup-Renten, Fondssparpläne und Lebensversicherungen.

Mit den sogenannten Riester-Reformen, den Rentenreformen von 2001 (Altersvermögensgesetz) und 2004 (Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetz) hat das System der Alterssicherung in Deutschland einen Paradigmenwechsel vollzogen. Um die gesetzliche Rentenversicherung langfristig für jüngere Generationen bezahlbar zu erhalten, wurde der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung in der Höhe begrenzt. Dies hat ein sinkendes Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Folge. Um das sinkende Rentenniveau auszugleichen, wird die Lebensstandardsicherungsfunktion neben der gesetzlichen Rentenversicherung nun auch von der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung und der privaten Vorsorge erfüllt.