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Erteilt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Direktzusagen, muss der Arbeitgeber für die zugesagten Versorgungsleistungen Pensionsrückstellungen bilden, d.h. die rechtlich bindende Verpflichtung gegenüber den Arbeitnehmern schlägt sich in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung des Arbeitgebers nieder. Auf diese Weise werden Mittel, die der Arbeitgeber für die Versorgung in dieser Höhe separiert, nicht als Gewinn versteuert. Es entsteht ein Innenfinanzierungseffekt mit Liquiditätsgewinn, soweit dazu in Betriebsmittel investiert wird. Legt der Arbeitgeber die Mittel über eine externe Kapitalanlage an, so stehen den Erträgen der Kapitalanlage die Aufwände durch die steigenden Pensionsrückstellungen erfolgswirksam entgegen. Beim Innenfinanzierungseffekt muss der Arbeitgeber die Renten aus den laufenden Betriebseinnahmen oder durch Abbau von Betriebsmitteln bewältigen (die annahmegemäß durch die Innenfinanzierung entstanden sind). Bei externer Finanzierung / Kapitalanlage werden diese Mittel mit der Rentenzahlung entspart.
Für die in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungsbeträge bestehen weder Anlagevorschriften noch eine gesetzliche Aufsicht. Somit können die angesammelten Mittel vom Unternehmen selbst als Finanzierungsquelle genutzt werden, es entsteht ein Innenfinanzierungseffekt. Systematisch sind Rückstellungen von Pensionsverpflichtungen dem Fremdkapital eines Unternehmens zuzuordnen.
Für die steuerliche Anerkennung der Rückstellungen ist § 6a EStG maßgeblich. Daraus folgt u.a., dass für die Berechnung des Teilwertes der Pensionsverpflichtung ein Rechnungszins von 6% zugrunde zu legen ist. Bis zum In-Kraft-Treten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden i.d.R. für die Bewertung in der Handelsbilanz die gleichen Annahmen wie in der Steuerbilanz zugrunde gelegt. Mit dem BilMoG wurden für die Handelsbilanz eigene Bewertungsvorschriften eingeführt, die sich von den steuerrechtlichen Vorschriften nach § 6a EStG z.T. deutlich unterscheiden. Während sich der steuerliche Zins am angenommenen langfristigen Innenfinanzierungszins (Eigenkapitalrendite) zu orientieren scheint, ist der HGB-Zins stark am Kapitalmarkt orientiert, was in einer Niedrigzinsphase zu einer hohen Diskrepanz führt.
Durch diese Unterscheidung weichen die Höhe der Rückstellungen nach Handelsrecht und Steuerrecht insbesondere in der Niedrigzinsphase immer stärker voneinander ab. Das führt zu einem handelsrechtlichen Gewinn, der unter Umständen geringer ist als der steuerrechtliche Gewinn, nach dem sich die vom gleichen Unternehmen zu entrichtenden Steuern bemessen.
Der 10. Senat des Finanzgerichts Köln hält den Rechnungszinsfuß von 6% zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen in § 6a EStG im Jahr 2015 für verfassungswidrig. Er hat deshalb beschlossen, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit des Rechnungszinsfußes einzuholen. Die Fragestellung wurde aber nicht zur Entscheidung angenommen.
Aufsätze in der Fachzeitschrift BetrAV, die sich mit dem Thema "Pensionsrückstellung" beschäftigen (nur für Mitglieder):
Stichwort | Fundstellenbeschreibung | Seite Stichwort | Seite Artikel | Artikel mit Link | Rubrik | Heft |
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Pensionsrückstellung(en) | Eindeutigkeitsgebot zur Bildung von Pensionsrückstellung(en) | 366 | 359 | Dr. Thomas Frank, München | Abhandlungen | 2023-5 |
Pensionsrückstellung(en) | BFH: Pensionsrückstellung(en)sbildung und das Wertgleichheitsgebot für Entgeltumwandlung | 383 | 383 | Prof. Dr. Reinhold Höfer, Luzern | Abhandlungen | 2023-5 |
Pensionsrückstellung(en) | das BMF zur Altersbestimmung bei Pensionsrückstellung(en) und Jubiläumsrückstellungen | 452 | 452 | Prof. Dr. Reinhold Höfer, Luzern | Abhandlungen | 2022-6 |
Pensionsrückstellung(en) | Pensionsrückstellung(en)bildung bei Erteilung der Versorgungszusage vor oder nach der Körperschaftsteuer-Option | 186 | 185 | Professor Dr. Reinhold Höfer, Luzern | Abhandlungen | 2022-3 |
Pensionsrückstellung(en) | die Folgen der Niedrigzinsphase für die Pensionsrückstellung(en) | 696 | 696 | Dr. Tobias Hentze, Köln | Abhandlungen | 2021-8 |
Pensionsrückstellung(en) | kongruente Bewertung von Rückdeckungsversicherungen und Pensionsrückstellung(en) nach IDW RH FAB 1.021 | 606 | 606 | WP StB Dr. Niels-Frithjof Henckel, Frankfurt / Aktuar DAV/IVS | Abhandlungen | 2021-7 |
Pensionsrückstellung(en) | steigende Rückstellungen, unzureichende Performance des externen Trägers | 486 | 486 | Dr. Simone Evke de Groot, Heidelberg | Abhandlungen | 2021-6 |
Pensionsrückstellung(en) | Bewertung einer Pensionsrückstellung(en) nach Formwechsel | 198 | 197 | Dr. Annekatrin Veit, München | Abhandlungen | 2021-3 |
Pensionsrückstellung | Schätzung der gesamten Pensionsrückstellungen zum 31.12.2018 | 695 | 694 | Dr. Heinke Conrads, München / | Abhandlungen | 2019-8 |
Pensionsrückstellung | weitere Entwicklung bis zum 31.12.2025 | 696 | 694 | Dr. Heinke Conrads, München / | Abhandlungen | 2019-8 |
Pensionsrückstellung | Berücksichtigung einer 1%igen Anpassung in der Rückstellung? | 334 | 329 | Ralf Haack, Bonn / Dr. Manfred Stöckler, München | Abhandlungen | 2019-4 |
Pensionsrückstellung | in welchem Alter ist die Rückstellung für einen unverfallbar ausgeschiedenen Anwärter aufzulösen? | 335 | 329 | Ralf Haack, Bonn / Dr. Manfred Stöckler, München | Abhandlungen | 2019-4 |
Pensionsrückstellung | keine Pensionsrückstellung bei wahrscheinlicher Übertragung auf Unterstützungskasse oder Pensionsfonds? | 335 | 329 | Ralf Haack, Bonn / Dr. Manfred Stöckler, München | Abhandlungen | 2019-4 |
Pensionsrückstellung(en) | Berechnung der steuerlichen Rückstellung bei übertragenen Vermögenswerten | 461 | 461 | Hartwig Kraft / Heide Engelstädter, Idstein | Abhandlungen | 2018-6 |
Pensionsrückstellung(en) | ökonomische Überlegungen zu einer Reform des § 6a EStG | 287 | 287 | Prof. Dr. Dirk Kiesewetter, Würzburg | Abhandlungen | 2018-4 |
Pensionsrückstellung(en) | Reformüberlegungen für eine Neuordnung des § 6a EStG | 289 | 287 | Prof. Dr. Dirk Kiesewetter, Würzburg | Abhandlungen | 2018-4 |
Pensionsrückstellung(en) | Herabsetzung des Rechnungszinsfußes für Pensionsrückstellung(en) in § 6a Abs. 3 S. 3 EStG | 175 | 175 | Uwe Schätzlein, Würzburg | Abhandlungen | 2018-3 |
Pensionsrückstellung(en) | Pensionsrückstellung(en) und Niedrigzinsphase – Zur Frage des richtigen Referenzzinses | 396 | 396 | Prof. Dr. Johanna Hey, Köln | Abhandlungen | 2017-5 |
Pensionsrückstellung(en) | generelle Bedenken gegen die Bildung von Pensionsrückstellung(en) | 399 | 396 | Prof. Dr. Johanna Hey, Köln | Abhandlungen | 2017-5 |
Pensionsrückstellung(en) | beobachtete und projizierte Entwicklung des Abzinsungssatzes für Pensionsrückstellung(en) | 196 | 194 | Dr. Ingo Budinger, München | Abhandlungen | 2016-3 |
Pensionsrückstellung(en) | Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zur Abzinsung von Pensionsrückstellung(en) | 653 | 649 | Dr. Niels-Frithjof Henckel, Eschborn | Abhandlungen | 2015-8 |
Pensionsrückstellung(en) | enorme wirtschaftliche Bedeutung von Pensionsrückstellung(en) | 401 | 401 | Prof. Dr. Heribert M. Anzinger, Ulm | Abhandlungen | 2015-5 |
Pensionsrückstellung(en) | Finanzierung über Pensionsrückstellung(en) | 414 | 413 | Heide Engelstädter, Usingen / | Abhandlungen | 2015-5 |
Pensionsrückstellung(en) | keine Pensionsrückstellung(en) beim Arbeitgeber nach Schuldbeitritt eines Dritten mangels Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme | 512 | 511 | Aktuelle bilanzsteuerlicheFragen aus Sichtder Finanzverwaltung\:’Angeschaffte’VerbindlichkeitenundRückstellungen | Abhandlungen | 2014-6 |