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Pensionsrückstellung

Glossarbegriff


Erteilt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Direktzusagen, muss der Arbeitgeber für die zugesagten Versorgungsleistungen Pensionsrückstellungen bilden, d.h. die rechtlich bindende Verpflichtung gegenüber den Arbeitnehmern schlägt sich in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung des Arbeitgebers nieder. Auf diese Weise werden Mittel, die der Arbeitgeber für die Versorgung in dieser Höhe separiert, nicht als Gewinn versteuert. Es entsteht ein Innenfinanzierungseffekt mit Liquiditätsgewinn, soweit dazu in Betriebsmittel investiert wird. Legt der Arbeitgeber die Mittel über eine externe Kapitalanlage an, so stehen den Erträgen der Kapitalanlage die Aufwände durch die steigenden Pensionsrückstellungen erfolgswirksam entgegen. Beim Innenfinanzierungseffekt muss der Arbeitgeber die Renten aus den laufenden Betriebseinnahmen oder durch Abbau von Betriebsmitteln bewältigen (die annahmegemäß durch die Innenfinanzierung entstanden sind). Bei externer Finanzierung / Kapitalanlage werden diese Mittel mit der Rentenzahlung entspart.

Für die in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungsbeträge bestehen weder Anlagevorschriften noch eine gesetzliche Aufsicht. Somit können die angesammelten Mittel vom Unternehmen selbst als Finanzierungsquelle genutzt werden, es entsteht ein Innenfinanzierungseffekt. Systematisch sind Rückstellungen von Pensionsverpflichtungen dem Fremdkapital eines Unternehmens zuzuordnen. 

Für die steuerliche Anerkennung der Rückstellungen ist § 6a EStG maßgeblich. Daraus folgt u.a., dass für die Berechnung des Teilwertes der Pensionsverpflichtung ein Rechnungszins von 6% zugrunde zu legen ist. Bis zum In-Kraft-Treten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden i.d.R. für die Bewertung in der Handelsbilanz die gleichen Annahmen wie in der Steuerbilanz zugrunde gelegt. Mit dem BilMoG wurden für die Handelsbilanz eigene Bewertungsvorschriften eingeführt, die sich von den steuerrechtlichen Vorschriften nach § 6a EStG z.T. deutlich unterscheiden. Während sich der steuerliche Zins am angenommenen langfristigen Innenfinanzierungszins (Eigenkapitalrendite) zu orientieren scheint, ist der HGB-Zins stark am Kapitalmarkt orientiert, was in einer Niedrigzinsphase zu einer hohen Diskrepanz führt.

Durch diese Unterscheidung weichen die Höhe der Rückstellungen nach Handelsrecht und Steuerrecht insbesondere in der Niedrigzinsphase immer stärker voneinander ab. Das führt zu einem handelsrechtlichen Gewinn, der unter Umständen geringer ist als der steuerrechtliche Gewinn, nach dem sich die vom gleichen Unternehmen zu entrichtenden Steuern bemessen.

Der 10. Senat des Finanzgerichts Köln hält den Rechnungszinsfuß von 6% zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen in § 6a EStG im Jahr 2015 für verfassungswidrig. Er hat deshalb beschlossen, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit des Rechnungszinsfußes einzuholen. Die Fragestellung wurde aber nicht zur Entscheidung angenommen.

Aufsätze in der Fachzeitschrift BetrAV, die sich mit dem Thema "Pensionsrückstellung" beschäftigen (nur für Mitglieder):

Stichwort Fundstellenbeschreibung Seite Stichwort Seite Artikel Artikel mit Link Rubrik Heft
Pensionsrückstellung(en) Eindeutigkeitsgebot zur Bildung von Pensionsrückstellung(en) 366 359 Dr. Thomas Frank, München Abhandlungen 2023-5
Pensionsrückstellung(en) BFH: Pensionsrückstellung(en)sbildung und das Wertgleichheitsgebot für Entgeltumwandlung 383 383 Prof. Dr. Reinhold Höfer, Luzern Abhandlungen 2023-5
Pensionsrückstellung(en) das BMF zur Altersbestimmung bei Pensionsrückstellung(en) und Jubiläumsrückstellungen 452 452 Prof. Dr. Reinhold Höfer, Luzern Abhandlungen 2022-6
Pensionsrückstellung(en) Pensionsrückstellung(en)bildung bei Erteilung der Versorgungszusage vor oder nach der Körperschaftsteuer-Option 186 185 Professor Dr. Reinhold Höfer, Luzern Abhandlungen 2022-3
Pensionsrückstellung(en) die Folgen der Niedrigzinsphase für die Pensionsrückstellung(en) 696 696 Dr. Tobias Hentze, Köln Abhandlungen 2021-8
Pensionsrückstellung(en) kongruente Bewertung von Rückdeckungsversicherungen und Pensionsrückstellung(en) nach IDW RH FAB 1.021 606 606 WP StB Dr. Niels-Frithjof Henckel, Frankfurt / Aktuar DAV/IVS  Abhandlungen 2021-7
Pensionsrückstellung(en) steigende Rückstellungen, unzureichende Performance des externen Trägers 486 486 Dr. Simone Evke de Groot, Heidelberg Abhandlungen 2021-6
Pensionsrückstellung(en) Bewertung einer Pensionsrückstellung(en) nach Formwechsel 198 197 Dr. Annekatrin Veit, München Abhandlungen 2021-3
Pensionsrückstellung Schätzung der gesamten Pensionsrückstellungen zum 31.12.2018 695 694 Dr. Heinke Conrads, München / Abhandlungen 2019-8
Pensionsrückstellung weitere Entwicklung bis zum 31.12.2025 696 694 Dr. Heinke Conrads, München / Abhandlungen 2019-8
Pensionsrückstellung Berücksichtigung einer 1%igen Anpassung in der Rückstellung? 334 329 Ralf Haack, Bonn / Dr. Manfred Stöckler, München Abhandlungen 2019-4
Pensionsrückstellung in welchem Alter ist die Rückstellung für einen unverfallbar ausgeschiedenen Anwärter aufzulösen? 335 329 Ralf Haack, Bonn / Dr. Manfred Stöckler, München Abhandlungen 2019-4
Pensionsrückstellung keine Pensionsrückstellung bei wahrscheinlicher Übertragung auf Unterstützungskasse oder Pensionsfonds? 335 329 Ralf Haack, Bonn / Dr. Manfred Stöckler, München Abhandlungen 2019-4
Pensionsrückstellung(en) Berechnung der steuerlichen Rückstellung bei übertragenen Vermögenswerten 461 461 Hartwig Kraft / Heide Engelstädter, Idstein Abhandlungen 2018-6
Pensionsrückstellung(en) ökonomische Überlegungen zu einer Reform des § 6a EStG 287 287 Prof. Dr. Dirk Kiesewetter, Würzburg Abhandlungen 2018-4
Pensionsrückstellung(en) Reformüberlegungen für eine Neuordnung des § 6a EStG 289 287 Prof. Dr. Dirk Kiesewetter, Würzburg Abhandlungen 2018-4
Pensionsrückstellung(en) Herabsetzung des Rechnungszinsfußes für Pensionsrückstellung(en) in § 6a Abs. 3 S. 3 EStG 175 175 Uwe Schätzlein, Würzburg Abhandlungen 2018-3
Pensionsrückstellung(en) Pensionsrückstellung(en) und Niedrigzinsphase – Zur Frage des richtigen Referenzzinses 396 396 Prof. Dr. Johanna Hey, Köln Abhandlungen 2017-5
Pensionsrückstellung(en) generelle Bedenken gegen die Bildung von Pensionsrückstellung(en) 399 396 Prof. Dr. Johanna Hey, Köln Abhandlungen 2017-5
Pensionsrückstellung(en) beobachtete und projizierte Entwicklung des Abzinsungssatzes für Pensionsrückstellung(en) 196 194 Dr. Ingo Budinger, München Abhandlungen 2016-3
Pensionsrückstellung(en) Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zur Abzinsung von Pensionsrückstellung(en) 653 649 Dr. Niels-Frithjof Henckel, Eschborn Abhandlungen 2015-8
Pensionsrückstellung(en) enorme wirtschaftliche Bedeutung von Pensionsrückstellung(en) 401 401 Prof. Dr. Heribert M. Anzinger, Ulm Abhandlungen 2015-5
Pensionsrückstellung(en) Finanzierung über Pensionsrückstellung(en) 414 413 Heide Engelstädter, Usingen /  Abhandlungen 2015-5
Pensionsrückstellung(en) keine Pensionsrückstellung(en) beim Arbeitgeber nach Schuldbeitritt eines Dritten mangels Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme 512 511 Aktuelle bilanzsteuerlicheFragen aus Sichtder Finanzverwaltung\:’Angeschaffte’VerbindlichkeitenundRückstellungen Abhandlungen 2014-6