normal keine LG

Übertragung

Glossarbegriff


Das Betriebsrentengesetz sieht Möglichkeiten zur Übertragung von Versorgungsanwart­schaften und laufenden Leistungen vor, um eine Auszahlung mehrerer „kleiner“ Betriebsrenten im Versorgungsfall zu verhindern, wenn ein Arbeitnehmer während des Berufslebens (unter Umständen mehrmals) seinen Arbeitgeber gewechselt hat („Portabilität“). Seit dem 1. Januar 2005 eröffnet § 4 BetrAVG folgende Möglichkeiten: 

  • Übernahme der Zusage: Der neue Arbeitgeber übernimmt vom alten Arbeitgeber mit befreiender Wirkung die bestehende Zusage und führt sie fort. Der Arbeitnehmer muss diesem Schuldnerwechsel zustimmen. Kommt es zu einer einvernehmlichen Einigung aller drei Parteien, wird der alte Arbeitgeber von seiner Verpflichtung frei und der neue Arbeitgeber tritt in das gesamte Versorgungsverhältnis ein.
  • Übertragung mit Übertragungswert: Im Gegensatz zur o.g. Variante wird hier nicht die Zusage übernommen, sondern auf der Grundlage des Kapitalwertes (Übertragungswert) einer gesetzlich unverfallbaren Anwartschaft wird vom neuen Arbeitgeber eine wertgleiche neue Zusage erteilt. Mit der vollständigen Übertragung des Kapitalbetrages erlischt die Versorgungszusage beim alten Arbeitgeber. Diese Übertragung ist unproblematisch möglich, wenn sich alle (drei) Beteiligten darauf einigen. Der Kapitalwert muss dem Übertragungswert nach § 4 Abs. 5 BetrAVG wertgleich sein, wenn die Übertragung zur Befreiung des alten Arbeitgebers führen soll.
  • Seit dem 1. Januar 2005 hat darüber hinaus der Arbeitnehmer bei Neuzusagen ein beschränktes Recht auf Übertragung. Da der Arbeitgeber nicht gezwungen werden soll, im Unternehmen gebundene Mittel bei Ausscheiden seiner Mitarbeiter vorzeitig herauszugeben, ist dieses Mitnahmerecht ausgeschlossen bei bAV, die über eine Direktzusage, eine Unterstützungskasse oder ein umlagefinanziertes Zusatzversorgungssystem des öffentlichen Dienstes durchgeführt wird. Zudem ist der Anspruch begrenzt auf Anwartschaften, deren Wert die im Jahr der Übertragung geltende BBG in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht übersteigt (2024: 90.600 Euro). Während der alte Arbeitgeber verpflichtet ist, den Kapitalwert zu übertragen, wird der neue Arbeitgeber verpflichtet, eine diesem wertmäßig entsprechende Versorgungszusage zu erteilen. Außerdem ist die bAV extern durchzuführen, wobei der Arbeitgeber zwischen Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung wählen kann. Für die übertragene Zusage gelten die Regelungen der Entgeltumwandlung analog.
  • Auch auf die seit 2018 zulässigen Einrichtungen nach § 22 BetrAVG kann der Übertragungswert übertragen werden. Wenn der neue Arbeitgeber zu einer Durchführung über eine Versorgungseinrichtung nach § 22 BetrAVG bereit ist, muss die betriebliche Altersversorgung dort durchgeführt werden.
  • Wird die Betriebstätigkeit eingestellt und das Unternehmen liquidiert, existiert mit § 4 Abs. 4 BetrAVG eine Sonderregelung. Da die Durchgriffshaftung entfällt (kein Arbeitgeber mehr vorhanden), muss eine versicherungsförmige Garantie dargestellt und finanziert werden.

Der § 4 BetrAVG stellt eine lex specialis zur schuldbefreienden Übernahme nach § 414 BGB dar. Daher sind andere Formen der Übertragungen oder Beitritte, die nicht schuldbefreiend wirken, denkbar. § 4 BetrAVG gilt auch nicht für Personenkreise, die dem BetrAVG nicht unterliegen, wie z.B. dem beherrschenden GGF.

Aufsätze in der Fachzeitschrift BetrAV, die sich mit dem Thema "Übertragung" beschäftigen (nur für Mitglieder):

Stichwort Fundstellenbeschreibung Seite Stichwort Seite Artikel Artikel mit Link Rubrik Heft
Arbeitgeberwechsel Übertragung mittelbarer Pensionsverpflichtungen im Rahmen eines Arbeitgeberwechsels 445 444 Kay Estler / Marina Tillmann, Bonn Abhandlungen 2023-6
Übertragung Übertragung mittelbarer Verpflichtungen 445 444 Kay Estler / Marina Tillmann, Bonn Abhandlungen 2023-6
Übertragung Übertragung von Pfandrechten an einer Rückdeckungsversicherung 92 92 Dr. Claudio Nedden-Boeger, Karlsruhe Abhandlungen 2023-2
Übertragung neue Wege bei der VermögensÜbertragung auf den PSVaG 690 687 Annika Borgers, Köln Abhandlungen 2021-8
Übertragung rechtssichere Umsetzung der Übertragung der Rückdeckungsversicherung auf den Versorgungsberechtigten in der Praxis 38 35 Daniela Simpfendörfer, Stuttgart Abhandlungen 2020-1
Übertragung Übernahme, Übertragung, Mitnahmeanspruch und Übertragungsabkommen 616 608 Klaus Stiefermann, Berlin Abhandlungen 2018-8
Übertragung Herleitung der Formel für den steuerrechtlichen Teilwert bei übertragenen Vermögenswerten 461 461 Hartwig Kraft / Heide Engelstädter, Idstein Abhandlungen 2018-6
Übertragung MehrfachÜbertragungen von Pensionsverpflichtungen lt. BMF-Schreiben vom 30.11.2017 334 331 Klaus Hartmann, Bonn / Thomas Hagemann, Düsseldorf Abhandlungen 2018-5
Übertragung Übertragung von lediglich vertraglich unverfallbaren Anwartschaftsteilen 570 569 Dr. Jürgen Schu, Düsseldorf Abhandlungen 2017-7
Portabilität Regelungen zur Portabilität im BRSG 388 382 Dr. Joachim Grote, Köln Abhandlungen 2017-5
Portabilität Forderung nach Portabilität aus Sozialpartnermodell in herkömmliche Durchführungswege 389 382 Dr. Joachim Grote, Köln Abhandlungen 2017-5
Übertragung Übertragung von Pensionsverpflichtungen 392 392 Klaus Hartmann, Bonn Abhandlungen 2017-5
Übertragung KettenÜbertragungen 393 392 Klaus Hartmann, Bonn Abhandlungen 2017-5
Übertragung BAG zur Übertragung von Versorgungsverpflichtungen 311 309 Dr. Bertram Zwanziger, Erfurt Abhandlungen 2017-4
Übertragung neues BMF-Schreiben zu §§ 4f, 5 Abs. 7 EStG bei entgeltlichen SchuldÜbertragungen betrieblicher Altersversorgungsverpflichtungen 334 334 Prof. Dr. Ulrich Prinz, Köln Abhandlungen 2017-4
Übertragung Übertragung von Versorgungsverpflichtungen und Versorgungsanwartschaften auf Pensionsfonds 313 313 Claudia Keil / Jochen Prost, Oberursel Abhandlungen 2016-4
Übertragung Voraussetzungen für eine Übertragung auf den Sicherungsfonds 190 186 Dr. Joachim Grote, Köln Abhandlungen 2016-3
Übertragung Bilanzierung des verbleibenden Future-Services bei Übertragung einer Direktzusage auf den Pensionsfonds 102 102 Markus Klinger, München Abhandlungen 2016-2
Übertragung Übertragung konstanter Leistungen bei m/n-tel-Anspruch auf Leistungsvektoren 107 102 Markus Klinger, München Abhandlungen 2016-2
Übertragung s.a. Portabilität die Übertragung s.a. Portabilität von gegen den Träger der Insolvenzsicherung gerichteten Ansprüchen auf einen Pensionsfonds nach § 8 Abs. 1a BetrAVG 553 553 Die Übertragungvon gegen den Träger der Insolvenzsicherung gerichteten Ansprüchen auf einen Pensionsfonds nach § 8 Abs. 1a BetrAVG Abhandlungen 2015-7
Portabilität individuelle Übertragung von bAV-Ansprüchen: EU-Portabilitäts-Diskussion geht weiter 482 480 Aktuelles aus Europa –bAV-Zeitreise um drei Jahre Abhandlungen 2015-6
Übertragung s.a. Portabilität individuelle Übertragung s.a. Portabilität von bAV-Ansprüchen: EU-Portabilitäts-Diskussion geht weiter 482 480 Aktuelles aus Europa –bAV-Zeitreise um drei Jahre Abhandlungen 2015-6
Übertragung s.a. Portabilität die bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Übertragung s.a. Portabilitäten der bAV beim Arbeitgeberwechsel 409 409 Karsten Pagels, Hamburg Abhandlungen 2015-5
Übertragung s.a. Portabilität bilanzsteuerrechtliche Auswirkungen bei der Übertragung s.a. Portabilität i.S.d. § 4 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG 410 409 Karsten Pagels, Hamburg Abhandlungen 2015-5
Übertragung s.a. Portabilität Höhe des Übertragung s.a. Portabilitätswerts bei einer Beitragszusage mit Mindestleistung 200 198 Beitragszusage mit Mindestleistung– die große Unbekannte Abhandlungen 2015-3
Übertragung s.a. Portabilität Übertragung s.a. Portabilität von Versorgungsverpflichtungen auf einen Pensionsfonds 228 225 Aktuelle steuerliche Fragen der betrieblichen Altersversorgung aus Sicht der Betriebsprüfung Abhandlungen 2015-3
Portabilität Zweckbindung des Kassenvermögens bei U-Kassen und Portabilität bei Arbeitgeberwechsel 252 250 Wünsche derUnterstützungskassenan denGesetzgeberzur steuerlichenWeiterentwicklung Abhandlungen 2014-3
Übertragung s.a. Portabilität Übertragung s.a. Portabilitätsvereinbarungen im Zusammenhang mit dem „BBG-Sprung“ 109 105 RechtsprechungsänderungzumBBG-Sprung in derbAV\: SchwierigeFolgeprobleme fürdie Praxis Abhandlungen 2014-2
Übertragung s.a. Portabilität die steuergesetzliche Neuregelung der Übertragung s.a. Portabilität und Übernahme von Pensions- und Jubiläumsverpflichtungen 134 134 Die steuergesetzlicheNeuregelungder Übertragungund Übernahmevon Pensions- undJubiläumsverpflichtungen Abhandlungen 2014-2
Übertragung s.a. Portabilität Zeitpunkt und Reihenfolge der Übertragung s.a. Portabilität von Versorgungsverpflichtungen im Rahmen eines geplanten Liquidationsverfahrens 149 146 Umgestaltungsmöglichkeitenund -notwendigkeiteneinerbestehendenbetrieblichen Pensionszusagebeider anstehendenLiquidation desUnternehmens Abhandlungen 2014-2