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Versorgungszusagen

Glossarbegriff


Das Betriebsrentengesetz unterscheidet vier Zusagearten der betrieblichen Altersversorgung:

  • (reine) Leistungszusage
  • Beitragszusage mit Mindestleistung
  • Beitragsorientierte Leistungszusage
  • Reine Beitragszusage (seit 1. Januar 2018)

Bei der (reinen) Leistungszusage steht die dem Arbeitnehmer zugesagte Leistung im Versorgungsfall im Vordergrund. Dies kann z.B. in Form eines bestimmten Festbetrages (Festbetragszusage) oder als Prozentsatz des Gehalts vor Rentenbeginn (gehaltsabhängige Zusage) geschehen. Bei dieser Zusageart übernimmt der Arbeitgeber die biometrischen Risiken und hat für die zugesagten Leistungen lebenslang einzustehen.

Die Beitragszusage mit Mindestleistung findet ausschließlich bei den Durchführungswegen Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfonds Anwendung. Hier wird die gesetzlich vorgeschriebene Mindestleistung in Höhe der (unverzinslich) eingezahlten Beiträge abzüglich der Beiträge zugesagt, die für einen biometrischen Risikoausgleich verbraucht wurden. Diese Form der Zusagegestaltung weist das Anlagerisiko und die Anlagechance der Kapitalanlage dem Arbeitnehmer zu; das Risiko ist jedoch insofern begrenzt, als der Arbeitnehmer in jedem Fall die sog. Mindestleistung erwarten kann. Erst bei Eintritt des Versorgungsfalles weiß der Arbeitnehmer, welche Versorgungsleistung er laufend als Rente erhält.

Bei einer beitragsorientierten Leistungszusage verspricht der Arbeitgeber, einen festgelegten Beitragsaufwand in eine Anwartschaft auf Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung umzuwandeln. Das Beitragsvolumen kann sich z.B. an einem fixen Betrag oder an einem konstanten Verhältnis zum jeweiligen rentenfähigen Arbeitsverdienst orientieren, wobei die Versorgungsleistung sich aus einer – in der Regel – versicherungsmathematisch berechneten Umsetzung des Betrags ergibt. Damit ist die spätere Leistung – unbeschadet erst später ermittelbarer Überschussanteile – zu jedem beliebigen Zeitpunkt genau bestimmbar. Bereits im Zeitpunkt der Umwandlung der Beiträge in eine Versorgungsanwartschaft muss feststehen, welche Höhe die aus den Beiträgen resultierende Leistung im Versorgungsfall mindestens hat (Unmittelbarkeitserfordernis, BAG vom 30.08.2016, 3 AZR 361/15).

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, ermöglicht die Erteilung einer reinen Beitragszusage. Dazu müssen die Tarifvertragsparteien einen Tarifvertrag über eine betriebliche Altersversorgung in Form der reinen Beitragszusage abschließen, der den Arbeitgeber verpflichtet, Beiträge an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung zu zahlen. Der Tarifvertrag kann auch vorsehen, dass die reine Beitragszusage durch eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung eingeführt werden kann. Arbeitgeber und Arbeitnehmer ohne Tarifbindung können die reine Beitragszusage durch Bezugnahme auf einen sachlich und räumlich einschlägigen Tarifvertrag anwenden, wenn dieser Tarifvertrag das zulässt.

Bei der reinen Beitragszusage ist der Arbeitgeber lediglich verpflichtet, einen bestimmten Finanzierungsbeitrag für die Alterssicherung zur Verfügung zu stellen, er haftet also nicht für eine bestimmte Rentenhöhe. Die Subsidiärhaftung besteht also nicht. Dem Arbeitnehmer darf kein Anlageerfolg versprochen werden (Garantieverbot), im Tarifvertrag soll aber ein Sicherungsbeitrag des Arbeitgebers vereinbart werden.

Die reine Beitragszusage arbeitet mit einer anderen Form von „Sicherheit“, die über kollektive Schwankungspuffer und einen Sicherheitspuffer zufällige individuelle Ergebnisse verhindern soll. Die Tarifvertragsparteien müssen sich an der Durchführung und Steuerung der reinen Beitragszusage beteiligen. Die Sozialpartner erfüllen dabei einen Konzeptions- und Überwachungsauftrag gegenüber dem Versorgungsträger und sollten dabei im Interessenausgleich ein hohes Vertrauen genießen. Durch den Verzicht auf versicherungsförmige Garantien (Garantien sind Kosten) und die anderweitig weniger kostenträchtige Generierung von kollektiver Sicherheit (Ausgleich in Zeit und im Kollektiv) sollen höhere Anfangsrenten bei sehr moderat schwankenden Renten erreicht werden.

Aufsätze in der Fachzeitschrift BetrAV, die sich mit dem Thema "Versorgungszusagen" beschäftigen (nur für Mitglieder):

Stichwort Fundstellenbeschreibung Seite Stichwort Seite Artikel Artikel mit Link Rubrik Heft
Versorgungszusage(n) moderne wertpapiergebundene Versorgungszusage(n) 304 304 Dr. Sebastian Leipert, Bergisch Gladbach Abhandlungen 2023-4
Versorgungszusage(n) Versorgungszusage(n) an Gesellschafter-Geschäftsführer durch Entgeltumwandlung 317 317 Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Amberg-Weiden / Elisabeth Lapp, Frankfurt am Main / Jochen Prost, Karlsruhe Abhandlungen 2023-4
Versorgungszusage(n) Kopplung der Versorgungszusage(n) an die Wertentwicklung des CTA 530 526 Kerstin Schminke, Limburg a. d. Lahn Abhandlungen 2022-7
Versorgungszusage(n) arbeitsrechtliche Unbedenklichkeit einer Fondszusage mit Mindestleistung 542 542 Prof. Dr. Reinhold Höfer, Luzern Abhandlungen 2022-7
Versorgungszusage(n) Versorgungszusage(n) dürfen nicht „versteinern“ 176 176 Prof. Dr. Martin Diller, Stuttgart Abhandlungen 2022-3
Versorgungszusage(n) betriebliche Versorgungszusage(n) für Personengesellschafter bei Körperschaftsteuer-Option 185 185 Professor Dr. Reinhold Höfer, Luzern Abhandlungen 2022-3
Versorgungszusage(n) Änderung von Versorgungszusage(n) 105 97 Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 2022-2
Versorgungszusage(n) zur handelsbilanziellen Bewertung unmittelbarer Versorgungszusage(n) mit Rückdeckungsversicherungen 112 112 Prof. Dr. Reinhold Höfer, Luzern / Abhandlungen 2022-2
Versorgungszusage(n) Leistungskongruenz und Versicherungsgebundenheit von Versorgungszusage(n) und Rückdeckungsversicherung 113 112 Prof. Dr. Reinhold Höfer, Luzern / Abhandlungen 2022-2
Versorgungszusage(n) keine Versicherungsgebundenheit der Versorgungszusage(n) 115 112 Prof. Dr. Reinhold Höfer, Luzern / Abhandlungen 2022-2
Versorgungszusage(n) Anpassung von betrieblichen Versorgungszusage(n) zwischen § 313 BGB, Wiederruf und Drei-Stufen-Theorie 486 486 Dr. Simone Evke de Groot, Heidelberg Abhandlungen 2021-6
Versorgungszusage(n) Risikobegrenzung durch Ausgestaltung der Versorgungszusage(n)? 488 486 Dr. Simone Evke de Groot, Heidelberg Abhandlungen 2021-6
Versorgungszusage(n) kein Widerruf von Versorgungszusage(n) wegen wirtschaftlicher Notlage 491 491 Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 2021-6
Versorgungszusage(n) Prüfung von Versorgungszusage(n) mit Arbeitnehmerwahlrechten 393 390 Thomas Hagemann, Düsseldorf / Abhandlungen 2021-5
Versorgungszusage(n) Auslegung von Versorgungszusage(n) - Ein Rechtsprechungsbericht 382 382 Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 2020-5
Versorgungszusage(n) Ratenzahlungen aus unmittelbaren Versorgungszusage(n) - Steuer- und Arbeitsrecht, Insolvenzsicherung 295 295 Prof. Dr. Reinhold Höfer, Luzern Abhandlungen 2020-4
Versorgungszusage(n) Änderung von Versorgungszusage(n) 98 96 Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 2020-2
Versorgungszusage(n) Versorgungszusage(n) in Form zwingender Sprecherausschussrichtlinien 98 96 Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 2020-2
Versorgungszusage(n) Vertragsfreiheit bei der Anpassung und Ablösung von Versorgungszusage(n) 523 521 Dr. Thomas Granetzny / Ilka Esser, Düsseldorf Abhandlungen 2019-6
Versorgungszusage(n) Beitragssätze für Versorgungszusage(n) 539 537 Angelika Brandl, München Abhandlungen 2019-6
Versorgungszusage(n) Versorgungszusage(n) und Treuwidrigkeit 227 226 Dr. Bertram Zwanziger, Erfurt Abhandlungen 2019-3
Versorgungszusage(n) Ablösung von Versorgungszusage(n) durch Tarifvertrag 228 226 Dr. Bertram Zwanziger, Erfurt Abhandlungen 2019-3
Versorgungszusage(n) Widerruf von Versorgungszusage(n) und Bindungswirkung von Entscheidungen im Versorgungsausgleichsverfahren 16 2 Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 2019-1
Versorgungszusage(n) grundsätzliche Zulässigkeit der „dynamischen Verweisung“ auf externe Vertragsbestimmungen 283 281 Joachim Schwind, Frankfurt am Main Abhandlungen 2018-4
Versorgungszusage(n) Verschlechterung von Versorgungszusage(n) und deren materiell-rechtliche Überprüfung 22 7 Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 2018-1
Versorgungszusage(n) Versorgungszusage(n) auf tarifvertraglicher Grundlage 556 556 Harald Heck, Wiesbaden Abhandlungen 2017-7
Versorgungszusage(n) die neue Zusageart 469 469 Dr. Klaus Friedrich, Köln Abhandlungen 2017-6
Versorgungszusage(n) AGB-Kontrolle von Versorgungszusage(n) 20 15 Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 2017-1
Versorgungszusage(n) vorzeitiges Ausscheiden nach Änderung der Versorgungszusage(n) 25 15 Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 2017-1
Versorgungszusage(n) Eingriffe in Versorgungszusage(n): Spannungsfeld von Arbeits- und Versicherungsrecht 559 559 Marco Herrmann LL. M., Berlin Abhandlungen 2016-7
Versorgungszusage(n) welche Auswirkungen haben Leistungsreduktionen für bestehende Versorgungszusage(n)? 567 564 Sebastian Sturm, Baden (CH) Abhandlungen 2016-7
Versorgungszusage(n) zur kongruent rückgedeckten Versorgungszusage(n) 591 590 Christoph Küppers/ Abhandlungen 2016-7
Versorgungszusage(n) Änderungen von Versorgungszusage(n) - Neuere Entwicklungen 395 395 Dr. Brigitte Huber, München Abhandlungen 2016-5
Versorgungszusage(n) Auslegung der Klausel „verwitweter Ehegatte“ in einer Versorgungszusage(n) 8 5 Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 2016-1
Versorgungszusage(n) Verschlechterung von Versorgungszusage(n) 11 5 Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 2016-1
Versorgungszusage(n) Übernahme der Versorgungszusage(n) nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG 409 409 Karsten Pagels, Hamburg Abhandlungen 2015-5
Versorgungszusage(n) Ausgestaltung der Versorgungszusage(n) bei Topmanagern 317 315 Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer /Dr. Andreas von Medem, Stuttgart Betriebliche Altersversorgung von Topmanagern Abhandlungen 2015-4
Versorgungszusage(n) Widerruf von Versorgungszusage(n) 196 195 Aktuelle Rechtsprechung des BAG Abhandlungen 2015-3
Versorgungszusage(n) Anpassung einer Versorgungszusage(n) wegen Störung der Geschäftsgrundlage 20 18 Die Recht-sprechung zum Betriebsrentenrecht 2013/2014 Abhandlungen 2015-1
Versorgungszusage(n) Widerruf von Versorgungszusage(n) 25 18 Die Recht-sprechung zum Betriebsrentenrecht 2013/2014 Abhandlungen 2015-1
Versorgungszusage(n) verschlechternde Änderung von Versorgungszusage(n) 40 39 BilMoG-Zins-entwicklung und Handlungs-optionen Abhandlungen 2015-1
Versorgungszusage(n) Voraussetzungen für Eingriffe in die Versorgungszusage(n) 698 693 Faire und interessengerechteGestaltungder bAV Abhandlungen 2014-8
Versorgungszusage(n) Ablösung von individualrechtlichen Versorgungszusage(n) durch Einigungsstellenspruch? 348 345 Neues von derablösendenBetriebsvereinbarung\:Abschiedvom GroßenSenat! Abhandlungen 2014-4
Versorgungszusage(n) Änderung und Widerruf von Versorgungszusage(n) 9 3 Die RechtsprechungzumBetriebsrentenrecht2012/2013 Abhandlungen 2014-1