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Ergebnisbericht zum EIOPA-Stresstest für EbAV – keine großen Überraschungen

18.12.2019

Am 17. Dez. 2019 hat EIOPA den Ergebnisbericht zum EIOPA-Stresstest für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) veröffentlicht. Am EIOPA-Stresstest 2019, der im Sommer 2019 durchgeführt wurde, mussten in Deutschland 18 Pensionskassen und Pensionsfonds teilnehmen. Der nächste EIOPA-Stresstest für EbAV ist für 2021 angekündigt.

„Die Ergebnisse decken sich grundsätzlich mit den Ergebnissen der vorhergehenden EIOPA-Stresstests und sind daher keine Überraschung“, sagt Dr. Georg Thurnes, Vorstandsvorsitzender der aba (z.B. Herr Thurnes zum Stresstest 2015 oder zum Stresstest 2017). Die EIOPA-Stresstests für EbAV haben – im Gegensatz zu dem ebenfalls von allen Pensionskassen und Pensionsfonds regelmäßig durchzuführenden BaFin-Stresstest – allein eine makroökonomische Bedeutung. Sie haben weder eine praktische Relevanz, insbesondere nicht für die Steuerung der EbAV, noch eine rechtliche. Vor allem haben sie keine aufsichtsrechtlichen Konsequenzen für die einzelne Altersversorgungseinrichtung. Dies ist auch richtig so, da zentrale Methoden und Annahmen zur Beurteilung deutscher EbAV ungeeignet sind. Das gilt insbesondere für die Stresstestvariante im sog. Gemeinsamen Rahmen (Common Framework). Diese von EIOPA unterstützte Methodik ist stark umstritten. Nicht nur die aba hält sie für nicht sachgerecht (siehe z.B. aba-Positionspapier oder OPSG-Positionspapier zum Common Framework).

Richtig ist, dass die anhaltende Niedrigzinssituation alle langfristigen Ansparvorgänge vor große Herausforderungen stellt – dies gilt für DB-, DC- oder hybride Systeme bzw. für alle Zusagearten. Bei individuellen DC-Systemen tragen ausschließlich die Begünstigten die Konsequenzen, und zwar durch eine niedrigere Altersversorgung. Bei den in Deutschland bestehenden Systemen haftet der Arbeitgeber in den allermeisten Fällen für die zugesagten Leistungen. Denn gerät die EbAV in wirtschaftliche Schwierigkeiten, dann muss der Arbeitgeber i.d.R. entweder der EbAV zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen oder Teile der Versorgungsleistungen selbst übernehmen. Dazu betont Dr. Georg Thurnes: „Viele EbAV und Trägerunternehmen stellen sich seit Jahren diesen Herausforderungen und haben geeignete Maßnahmen ergriffen. Dafür verdienen sie Anerkennung. Die angesichts der anhaltenden Niedrigzinssituation in den letzten Jahren entwickelten und grundsätzlich hilfreichen Instrumente bedürfen dringender Nachbesserung, so dass sie auf breiterer Basis eingesetzt werden können. Denn notwendig ist ein Ausbau der betrieblichen Altersversorgung – mehr Menschen brauchen eine Betriebsrente und viele eine deutlich höhere Absicherung als vorhanden.“