a) Gesetzliche Insolvenzsicherung
Sicherungsfälle und Schadenvolumen beim PSV 1975-2024 (Stand: April 2025)
05.05.2025
05.05.2025
Die Zahl der Sicherungsfälle, bei denen der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (www.psvag.de) bei der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung einspringen musste, betrug 504 im Jahr 2024 nach 417 im Jahr 2023. Somit stieg die Zahl der Sicherungsfälle gegenüber dem Vorjahr um 20,9%. Das Schadenvolumen lag im Jahr 2024 mit 703 Mio. Euro um 10,2 % über dem Schadenvolumen des Vorjahres (631 Mio. Euro). Das größte Schadenvolumen in der Geschichte des PSVaG schlug mit 4.356,3 Mio. Euro im Jahr 2009 zu Buche. Die Anzahl der vom PSVaG neu zu sichernden Renten lag 2024 bei 10.700 und die der unverfallbaren Anwartschaften bei 37.900.
Ende 2024 waren beim PSVaG 103.500 (Vorjahr: 101.850) deutsche und luxemburgische Arbeitgeber mit insolvenzsicherungspflichtiger betrieblicher Altersversorgung als Mitglieder gemeldet. Sie bringen aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtung auch die Mittel für die Durchführung der Insolvenzsicherung auf.
Der Beitragssatz betrug für das Geschäftsjahr 2024 0,4 Promille (2023: 1,9 Promille). Dieser Beitragssatz war zu beziehen auf die von den Mitgliedsunternehmen gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage in Höhe von insgesamt 392 Mrd. Euro. Der gewichtete durchschnittliche Beitragssatz aus den bisher 50 Geschäftsjahren (bis Ende 2024) liegt bei 2,6 Promille. Für die letzten zehn Jahre liegt er bei 1,9 Promille.
Im November 2024 wurde der Beitragssatz für das Jahr 2024 auf 0,4 Promille festgesetzt. Grund für den ungewöhnlich geringen Beitrag ist ein hoher entlastender Sondereffekt. Zusätzlich muss von Arbeitgebern, die betriebliche Altersversorgung über eine Pensionskasse nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BetrAV durchführen, ein Beitrag in Höhe von 1,5 Promille entrichten werden. Gem. § 30 Abs. 2 BetrAVG fällt dieser Beitrag noch bis 2025 an.
Aufgrund der im Jahr 2007 begonnenen Nachfinanzierung der bis zum 31.12.2005 aufgelaufenen „Altlast“ von rd. 2,2 Mrd. Euro aus gesicherten Anwartschaften, flossen dem PSVaG zuletzt in 2021 zusätzliche Mittel in Höhe von 64 Mio. Euro zu. Seit 2022 ist die Nachfinanzierung abgeschlossen.