normal keine LG

Rückblick auf die Pensionskassentagung 2019 am 10. September 2019: Niedrigzins und Regulatorik

16.09.2019

Jürgen Rings (Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe VVaG) eröffnete die aba-Tagung der Fachvereinigung Pensionskassen am 10. September 2019 in Bonn mit einem Überblicksvortrag, in dem er die folgenden Vorträge in die größeren Zusammenhänge – Niedrigzinsphase und Regulatorik – einbettete.

Im weiteren Verlauf des Vormittags hatten die knapp 140 Teilnehmer die Gelegenheit, sich mit der Umsetzung der EbAV-II-Richtlinie zu beschäftigen. Der Vorstandsvorsitzende der aba, Dr. Georg Thurnes (Aon Hewitt GmbH), bewertete in seinem Vortrag die EIOPA-Stellungnahmen zur Richtlinienumsetzung. Angesichts der erwarteten BaFin-Rundschreiben „MaGo für EbAV“ und zur eigenen Risikobeurteilung endete er mit dem Plädoyer „Bitte keine neuerliche 1:1 Umsetzung, diesmal der EIOPA-Opinions! Bitte keinerlei Vorgaben auf Basis des Common Frameworks!“. Paul Wessling (MPK Müllerei-Pensionskasse VVaG) zeigte „live“ ein Programm, das zur Erstellung des Own Risk Assessment (ORA) genutzt werden könnte. Was beim Thema Outsourcing zu beachten ist, erläuterte Julian Bischof (Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft).

Das eher trockene Thema Revision/Audit veranschaulichte Dr. Thomas Schraml (Allianz SE) mit praktischen Beispielen, die er entlang der Investment Wertschöpfungskette erläuterte. Es folgte ein Block zum Thema „Real Assets“: Kathrin Kalau-Reus (Bayerische Versorgungskammer) stellte die wirtschaftliche Motivation für Investments in Infrastruktur dar und gab viele Hinweise für Pensionskassen, was bei dieser Assetklasse zu berücksichtigen ist. Dr. Thomas Müller (Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe VVaG) zeigte, dass man sich bei der Frage nach den regulatorischen Rahmenbedingungen für Investitionen in Real Assets „drei Hüte aufsetzen muss“: Aufsichtsrecht, Steuerrecht und Investmentrecht müssen berücksichtigt werden.

Nach dem Schwerpunkt auf Real Assets war der nächste Vortrag wieder wesentlich breiter angelegt: Marco Hermann (BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G.) stellte die für Pensionskassen wesentlichen Entwicklungen in der Rechtsprechung dar. Die Anpassungsprüfungspflicht, Krankenversicherungspflicht der Rentner und die Rechtsprechung zur Doppelverbeitragung, Rechtswegzuständigkeit in Verfahren gegen regulierte Pensionskassen, Gleichbehandlung (Thema Späteheklausel) und Insolvenzsicherung waren einige der Themen, denen er sich widmete.

Wie auch bei der Tagung „Aufsichtsrecht für EbAV“ war die BaFin eingeladen, Aspekte der Regulierung aufzugreifen. Holger Linnenkämper und Kai Schlagböhmer (beide BaFin) stellten die Erwartungshaltung der BaFin in Bezug auf Nachrangdarlehen bei Pensionskassen dar.

Mehr zum Thema: ArbeitsrechtAufsichtBetriebsrentenanpassungDiskriminierung / GleichbehandlungNachhaltigkeit