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BaFin-Allgemeinverfügung betreffend die EIOPA-Anforderung von Pensionsdaten veröffentlicht

30.09.2019

Die BaFin hat am 30. September 2019 die Allgemeinverfügung zur Umsetzung des EIOPA-Rentendatenprojekts veröffentlicht.

Die aba hatte sich an der dazu kurzfristig durchgeführten Konsultation beteiligt (Veröffentlichung des Entwurfs: 4. September 2019, Stellungnahmefrist: 16. September 2019). Die veröffentlichte Allgemeinverfügung („Allgemeinverfügung über ein Informationsverlangen zwecks Erfüllung eines Informationsgesuchs der EIOPA aufgrund des EIOPA-Beschlusses vom 10. April 2018 betreffend die Anforderung von Pensionsdaten (EIOPA-BoS/18-114) trägt an wichtigen Stellen Anregungen der aba-Stellungnahme Rechnung. So sorgt ein auf S.2 eingeführter und auf S. 83 näher ausgeführter „Hinweis Nr. 3“ für eine Verzahnung der EIOPA- und EZB-Meldeanforderungen in Form einer einheitlichen Meldung der EbAV an die BaFin.

Im Mitgliederbereich der aba-Homepage wurde in der Rubrik "Hintergrundinformationen" ein Dokumentenvergleich eingestellt, der alle im Nachgang zur Anhörung vorgenommenen Änderungen am Entwurfstext der Allgemeinverfügung inklusive der Anhänge kenntlich macht.