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ABGESAGT: Internationale und Deutsche Rechnungslegung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (IRL/20)

Vertiefungsseminar

Platzhirsch Tagungshotel, 25./26.05.2020, Fulda

Referenten:
Angelika Brandl (Aon Hewitt GmbH), Jürgen Fodor (Willis Towers Watson GmbH)

© H_Ko, shutterstock.com, #1297171924
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Auf Grund der aktuellen corona-bedingten Situation (Veranstaltungsverbot) muss das Seminar leider abgesagt werden. Ein neuer Termin ist in Planung für 2021.

 

Für die Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen und sonstige Leistungen eines Arbeitgebers an Arbeitnehmer sind Spezialvorschriften in den einschlägigen Standards nach HGB, IFRS (IAS 19) und US-GAAP (ASC 715) maßgeblich.  Daraus ergeben sich erhebliche Auswirkungen auf Bewertung, Erfolgsrechnung, Bilanzierung und Offenlegung für diese Verpflichtungen.

In diesem 2-tägigen Seminar werden die Grundlagen der Standards vorgestellt und anhand einfacher Beispiele erläutert. Dabei wird auch auf die Hauptaspekte der versicherungsmathematischen Bewertung und die zugrunde zu legenden Annahmen – insbesondere auf den maßgeblichen Rechnungszins – eingegangen sowie die Darstellung der Berechnungsergebnisse behandelt. Eine Veranschaulichung der wichtigsten Begriffe wie DBO/PBO, Interest und Service Cost ist ebenfalls enthalten. Daneben werden alle für die Praxis relevanten Themenbereiche angesprochen, wie beispielsweise für den Bereich der internationalen Rechnungslegung die Abgrenzung von Beitrag- und Leistungsplänen, Erfassung des Remeasurement im OCI, Anhangangaben etc.

In einem separaten Teil werden für das HGB in der Fassung des BilMOG die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung skizziert sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur Rechnungslegung nach IFRS und US-GAAP herausgearbeitet.

Schließlich werden neben den geltenden Standards auch aktuelle Entwicklungen in der Rechnungslegung vorgestellt. 

Auf Antrag erhalten Sie gerne die Weiterbildungsstunden gutgeschrieben bei der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. und/oder gut beraten

Veranstaltungsort

Platzhirsch Tagungshotel
Unterm Heiligen Kreuz 3-5, 36037 Fulda

Tel.: 0661 901 500 -0
Fax: ./.

info@platzhirsch-fulda.de
Webseite besuchen

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Interessenten wenden sich bitte wegen weiterer Informationen an:

aba-Seminarservice (Martina Spangenberg)
Tel: 05621 – 96 36 60
Fax: 05621 – 96 38 03
E-Mail: seminare.tagungen@aba-online.de

Informationen für Tagungsteilnehmer

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr beträgt 1.060,00 € für Mitglieder bzw. 1.500,00 € für Nicht-Mitglieder. Enthalten sind die Teilnahme an der Veranstaltung, Seminarunterlagen und Teilnahmezertifikat (gem. § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit) sowie die Tagespauschale des Seminarhotels, die mit separater Rechnung und 19% Mehrwertsteuer ausgewiesen wird.

 

Stornierung

Die Stornierung einer Seminaranmeldung bedarf der Schriftform. Sie ist bis 8 Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei. Erfolgt eine Stornierung bis 6 Wochen vor Seminarbeginn, fällt eine Stornogebühr in Höhe von 50% der Seminargebühr an. Erfolgt sie später, so wird eine Stornogebühr in Höhe von 90% der Seminargebühr erhoben. Bei Nichtteilnahme ohne Stornierung fällt die volle Seminargebühr an.

Eine Stornierung der Seminarteilnahme ist bei gleichzeitiger Benennung eines Ersatzteilnehmers kostenfrei, sofern sie bis 14 Tage vor Seminarbeginn erfolgt. Erfolgen Stornierung und Benennung eines Ersatzteilnehmers später, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 € an.

 

Zimmerreservierung

Die Zimmerreservierung im Seminarhotel nimmt der aba-Seminarservice vor.
Die Kosten für Übernachtung und Frühstück (99.- Euro/Nacht - Stand 09/19) werden Ihnen unmittelbar vom Hotel in Rechnung gestellt. Es gelten die Stornierungsbedingungen des jeweiligen Seminarhotels bei Rücktritt von der Hotelbuchung.

 

Weiterbildungszeiten

Für die Teilnahme am Vertiefungsseminar bescheinigen wir Ihnen 11 effektive Weiterbildungsstunden.
Das Seminar wird auf Antrag als formelle Weiterbildungszeit bei der DAV und als IDD Weiterbildung anerkannt. Die aba e.V. ist akkreditierter Bildungsdienstleister bei „gut beraten“. Für eine Gutschrift ist die Unterschrift auf der Teilnehmerliste als Nachweis zwingend erforderlich