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DAC 6 - Handlungsbedarf für Altersversorgungseinrichtungen

aba-online-Schulung in Kooperation mit Clifford Chance Deutschland

Digitale Veranstaltung über Webex-Events, 13.08.2020 · 10:00 - 11:30

Referenten:
Georg Geberth (Siemens AG), Marco Simonis (Clifford Chance Deutschland LLP)

© ESB Professional, shutterstock.com, #235884202
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Rechtlicher Hintergrund

Mit dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (BGBl.I S. 2875) wurde die neueste Fassung der Amtshilfe-Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung (ABl. L 139 vom 5.6.2018, S.1) umgesetzt. Gem. § 138d AO besteht die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen an das Bundeszentralamt für Steuern.

 

Besondere Aktualität

Deutschland hat – entgegen aller Erwartungen und entgegen anderen EU-Staaten – die Pflicht zur erstmaligen Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen nicht um ein halbes Jahr verschoben. Die erstmaligen Meldungen waren Ende Juli bzw. sind für Altfälle bis Ende August 2020 abzugeben. Das Bundeszentralamt für Steuern hat bereits vor einigen Wochen verschiedene Dokumente mit verfahrenstechnischen Vorgaben zur Verfügung gestellt. Aber erst am 6. Aug. 2020 hat es den aktuellen Entwurf zum Anwendungsschreiben des BMF veröffentlicht, in dem zahlreiche rechtliche Zweifelsfragen geklärt werden.

 
Bezug zur bAV

Auch Altersversorgungseinrichtungen können betroffen sein. Zwar sind sie aufgrund der Gesetzessystematik regelmäßig nicht Hauptadressat der Meldepflicht, aber sie können u.a. meldepflichtig werden, wenn bestimmte ausländische Dienstleister aufgrund der Fristverschiebung in anderen EU-Mitgliedstaaten derzeit noch nicht meldepflichtig sind.

Veranstaltungsort

Digitale Veranstaltung über Webex-Events
Ihre Ansprechpartnerin: Frau Ulrike Schulz

Tel.: 030 3385811 12
Fax: 030 3385811 21

veranstaltungen@aba-online.de
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Online-Anmeldung

Informationen für Tagungsteilnehmer

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr beträgt für Mitglieder 50 € und für Nicht-Mitglieder 75 € und ist gem. § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Die Anmeldung kann innerhalb von 24 Stunden widerrufen werden. Der Widerruf bedarf der Schriftform. Eine Stornierung ist nicht möglich.

 

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis zum

12. August 2020

 

Eingesetzte Technik

Wir nutzen für die aba-online-Schulung Webex-Events.

Sie erhalten 24 Stunden vor der Veranstaltung eine E-Mail mit den Einwahldaten bzw. eine Einladung, dem Meeting beizutreten (Web-Link). Wenn Sie beigetreten sind, wählen Sie bitte die Option "beitreten über Browser". Webex-Events überstützt alle gängigen Browserarten.

Weitere nützliche Informationen zu Webex-Events finden Sie hier.

Um technischen Problemen vorzubeugen, bitten wir alle Teilnehmer um einen kurzen Test vorab bzw. sich um 9:45 Uhr einzuwählen.

Bei Bedarf besteht auch die Möglichkeit nur per Telefon teilzunehmen. Die Einwahlnummer erhalten Sie mit der Einladung. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit uns vor Schulungsbeginn in Verbindung, damit wir Ihnen die Folien als PDF zur Verfügung stellen können.