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ABGESAGT - Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung (SbAV/21)

Basisseminar

Schlosshotel Bad Wilhelmshöhe, 27.04. – 30.04.2021, Kassel-Wilhelmshöhe

Referenten:
Dr. Thomas Schanz, Silke Scholer (Kern Mauch & Kollegen)

© Alexander Supertramp, shutterstock.com, #1034796358
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Auf Grund der aktuellen Entwicklung des Infektionsgeschehens und der damit verbundenen Verlängerung der Kontakteinschränkungen bis 18. April 2021, mussten wir das Seminar bedauerlicherweise absagen.

Wir kommen auf alle Teilnehmer persönlich zu die den April-Termin bereits gebucht hatten. 

 

Das viertägige Basisseminar mit Workshop bietet einen schnellen und systematischen Einstieg in die komplexe Welt der betrieblichen Altersversorgung. In kompakter Form wird ein solides Grundlagenwissen in Arbeits-, Steuer-, Bilanz- und Sozialversicherungsrecht der bAV vermittelt. Auch betriebswirtschaftliche Fragestellungen werden angesprochen. Unterrichts- und Workshop-Einheiten wechseln sich im Rahmen des Seminars stetig ab.  

Das Basisseminar „Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung“ ermöglicht Mitarbeitern ohne Berufserfahrung auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung den Einstieg bzw. dient der Auffrischung für Mitarbeiter mit anderen Tätigkeitsschwerpunkten.

Die so erworbenen Kenntnisse können später auch durch die anderen aba-Seminare insbesondere unsere Wochenseminare im Arbeits- und Steuerecht vertieft und ausgebaut werden. 

Auf Antrag erhalten Sie gerne die Weiterbildungsstunden gutgeschrieben bei der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. und/oder gut beraten

Veranstaltungsort

Schlosshotel Bad Wilhelmshöhe
Schlosspark 8, 34131 Kassel-Wilhelmshöhe

Tel.: 0561 3088 - 0
Fax: 0561 3088 - 428

info@schlosshotel-kassel.de
Webseite besuchen

Downloads
Interessenten wenden sich bitte wegen weiterer Informationen an:

aba-Seminarservice (Martina Spangenberg)
Tel: 05621 – 96 36 60
Fax: 05621 – 96 38 03
E-Mail: seminare.tagungen@aba-online.de

Informationen für Tagungsteilnehmer

Teilnahmegebühr

Die Teilnnahmegebühr beträgt 1.600,00 € für Mitglieder bzw. 2.100,00 € für Nicht-Mitglieder
Enthalten sind die Teilnahme an der Veranstaltung, Seminarunterlagen, aba-Textsammlung und Teilnahmezertifikat (gem. § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit) sowie die Tagespauschale des Seminarhotels, die mit separater Rechnung und 19% Mehrwertsteuer ausgewiesen wird.


Stornierung

Die Stornierung einer Seminaranmeldung bedarf der Schriftform. Sie ist bis 8 Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei. Erfolgt eine Stornierung bis 6 Wochen vor Seminarbeginn, fällt eine Stornogebühr in Höhe von 50% der Seminargebühr an. Erfolgt sie später, so wird eine Stornogebühr in Höhe von 90% der Seminargebühr erhoben. Bei Nichtteilnahme ohne Stornierung fällt die volle Seminargebühr an.

Eine Stornierung der Seminarteilnahme ist bei gleichzeitiger Benennung eines Ersatzteilnehmers kostenfrei, sofern sie bis 14 Tage vor Seminarbeginn erfolgt. Erfolgen Stornierung und Benennung eines Ersatzteilnehmers später, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 € an.


Zimmerreservierung

Die Zimmerreservierung im Seminarhotel nimmt der aba-Seminarservice vor.
Die Kosten für Übernachtung und Frühstück (119.- Euro/Nacht – Stand 09/20) werden Ihnen unmittelbar vom Hotel in Rechnung gestellt. Es gelten die Stornierungsbedingungen des jeweiligen Seminarhotels bei Rücktritt von der Hotelbuchung.

Achtung: Dadurch dass sich die ganzen Regelungen im Zusammmenhang mit der Corona-Pandemie fortlaufend ändern, bitte wir Sie, sich kurz vor dem geplanten Aufenthalt nochmals über die aktuell geltenden Beherbergungsrichtlinien in Kassel zu informieren.



Weiterbildungszeiten

Für die Teilnahme am Basisseminar können wir Ihnen 24 effektive Weiterbildungsstunden bescheinigen.

Für eine Gutschrift ist die Unterschrift auf der Teilnehmerliste als Nachweis zwingend erforderlich, sowie ein formloser Antrag.

Das Seminar wird als formelle Weiterbildungszeit bei der DAV anerkannt und als Weiterbildung gemäß IDD. Die aba e.V. ist akkreditierter Bildungsdienstleister bei „gut beraten“.

Diesbezügliche Zielgruppe sind Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen mit Aufgaben in den Bereichen Versicherungsvermittlung und des Versicherungsbetrieb, darunter auch Leitungspersonen und Innendienstmitarbeiter. Erwerbbare Kompetenzen im Sinne von § 7 bzw. Anlage 3 der VersVermV sind u.a. die Aktualisierung und Vertiefung des fachlichen Wissens zu Durchführungswegen und Angeboten der betrieblichen Altersversorgung und der damit zusammenhängende Beratung.