Digitale operationelle Resilienz bei EbAV
Weiterbildung für Geschäftsleitung und Aufsichtsgremien zu den Anforderungen der DORA-VO (DORA/25)
Virtuell, 25.02.2025 · 14:00 - 16:00 Uhr
Referenten:
Alexander Aumüller (PwC); Dr. Thomas Müller (SOKA-BAU); Dr. Michael Saß (HAPEV)Veranstaltungsunterlagen
Die DORA-Verordnung schafft neue EU-weit und sektorübergreifend geltende Regelungen für den Umgang mit IT-Risiken im Finanzbereich. Diese Anforderungen sind auch von den meisten Pensionskassen und Pensionsfonds zu erfüllen. Die DORA-Verordnung geht mit erhöhten technischen Anforderungen einher und erweitern gegenüber heute auch den Begriff der aufsichtlich relevanten IKT-Dienstleistungen und IKT-Dienstleister.
Geschäftsleitung und Aufsichtsorgane dieser EbAV brauchen ein ausreichendes technisches und rechtliches Verständnis für die Bewertung von Risiken und müssen in der Lage sein, das Management von Prozessen in Zusammenhang mit der IT-Sicherheit aktiv zu steuern bzw. zu überwachen – auch aus Haftungsgründen.
Das digitale Seminar richtet sich an Vorstände und Aufsichtsräte in Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung im Anwendungsbereich der DORA-VO. Geeignet ist es aber auch für Inhaber von Schlüsselfunktionen.
Folgende Themenbereichen stehen auf der Agenda:
- Neue Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Geschäftsleitung und der Aufsichtsgremien
- DORA-Anforderungen
- IKT-Risikomanagement als neue Pflicht des Vorstands
- Drei Schritte
- IKT-Drittparteienmanagement
- IKT-Vorfallmanagement
- Digitale Betriebsstabilität
- Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer
Dieser Webinar-Termin ist ausgebucht, aber wir bieten Ihnen einen weiteren Termin an am 12.03.2025 (Mi.) von 14:00 - 16:00 Uhr (DORA2/25)
Veranstaltungsort
Virtuell
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Interessenten wenden sich bitte wegen weiterer organisatorischer Informationen an:
Frau Ulrike Schulz
Tel.: 030 33 858 11 12
E-Mail: veranstaltungen@aba-online.de
Informationen für Tagungsteilnehmer
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmegebühr für das Seminar beträgt 100 € für aba-Mitglieder und deren Vorstands-/Aufsichtsratsmitgliedern und ist gem. § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Aus organisatorischen Gründen ist - sofern noch Plätze frei sind - eine Anmeldung nur bis einen Tag vor der Veranstaltung möglich, also bis 24.02.2025. Bis zu diesem Tag kann auch kostenlos ein Ersatzteilnehmer benannt werden.
Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt, um ausreichend Raum für Teilnehmerfragen zu gewährleisten.
Eine kostenlose Stornierung ist bis zehn Tage vor dem Termin, also bis 14.02.2025 möglich.
Technik
Wir nutzen Teams-Webinar für das digitale Seminar.
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