Versorgungsausgleichsrecht für Betriebsrenten (SVA/26)
Vertiefungsseminar
Schlosshotel Bad Wilhelmshöhe, 01.06. – 03.06.2026 · 09:00 - 12:45 Uhr, Kassel
Referenten:
Arndt Voucko-Glockner (Büro Glockner für Renten- und Versorgungsgutachten); Wolfgang Schmitz (Heubeck AG)Das Seminar richtet sich an Einsteiger und Experten und bietet einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Versorgungsausgleichs.
Im Fokus stehen die aktuellen gesetzlichen Regelungen, die Rolle der Versorgungsträger und die Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung, insbesondere im Hinblick auf Kostenneutralität und transparente Auskunftserteilung.
Teilnehmende erfahren, wie Ehezeitanteil und Ausgleichswert berechnet werden und wie die Teilung von Anrechten in der Praxis erfolgt. Zudem werden aktuelle Fragestellungen behandelt wie den schuldrechtlichen und verlängerten schuldrechtlichen Ausgleich, Abänderungsverfahren sowie die Auswirkungen des alten Rechts auf heutige Verfahren.
Bei den einzelnen Punkten werden immer wieder Spezialfragen anhand von BGH- und/oder OLG-Entscheidungen besprochen.
Neben dem Erlernen formaler Grundlagen steht im Seminar vor allem der praktische Bezug im Vordergrund: Die Teilnehmenden können gerne eigene Beispiele aus ihrem Berufsalltag einbringen. Dabei soll in Rahmen der Diskussion auch das Verständnis der unterschiedlichen Herangehensweise verschiedener Disziplinen (etwa Juristen, Personalbereich und Mathematiker) gestärkt werden.
Um der wachsenden praktischen Bedeutung des Versorgungsausgleichs gerecht zu werden, wurde das Seminar auf 2.5 Tage verlängert.
Veranstaltungsort
Schlosshotel Bad Wilhelmshöhe
Schlosspark 8, 34131 Kassel
Tel.: 0561 30 88 -0
Downloads
Interessenten wenden sich bitte wegen weiterer organisatorischer
Informationen an:
aba-Seminarservice (Martina Spangenberg)
Tel: 05621 – 96 36 60
Fax: 05621 – 96 38 03
E-Mail: seminare.tagungen@aba-online.de
Online-Anmeldung
Informationen für Tagungsteilnehmer
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt unverändert zum Vorjahr 1.600,00 € für Mitglieder bzw. 2.100,00 € für Nicht-Mitglieder
Enthalten sind die Teilnahme an der Veranstaltung, Seminarunterlagen, aba-Fachbuch und
Teilnahmezertifikat (gem. § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit) sowie die Tagespauschale des Seminarhotels, die mit separater Rechnung und 19% Mehrwertsteuer von unserem Service Partner, Convention Service, ausgewiesen wird.
Stornierung
Die Stornierung einer Seminaranmeldung bedarf der Schriftform.
Sie ist bis 8 Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei. Erfolgt eine Stornierung bis 6 Wochen vor Seminarbeginn, fällt eine Stornogebühr in Höhe von 50% der Seminargebühr an. Erfolgt sie später, so wird eine Stornogebühr in Höhe von 90% der Seminargebühr erhoben. Bei Nichtteilnahme ohne Stornierung fällt die volle Seminargebühr an.
Eine Stornierung der Seminarteilnahme ist bei gleichzeitiger Benennung eines Ersatzteilnehmers kostenfrei, sofern sie bis 14 Tage vor Seminarbeginn erfolgt. Erfolgen Stornierung und Benennung eines Ersatzteilnehmers später, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 € an.
Zimmerreservierung
Die Zimmerreservierung im Seminarhotel nimmt der aba-Seminarservice vor.
Bitte geben Sie möglichst gleich bei der Anmeldung Ihre Reservierungswunsch an.
Die Kosten für Übernachtung und Frühstück (145.- Euro/Nacht *) zzgl. City-Tax – Stand 11/25) werden Ihnen unmittelbar vom Hotel in Rechnung gestellt. Es gelten die Stornierungsbedingungen des Hotels La Strada Kassel bei Rücktritt von der Hotelbuchung.
*) Die Rate für die Nacht vom 31.05.2026 (Anreise am Vortag) liegt bei 130,50 €
Weiterbildungszeiten
Für die Teilnahme am Vertiefungsseminar können wir Ihnen 16 effektive Weiterbildungsstunden bescheinigen.
Für eine Gutschrift ist die Unterschrift auf der Teilnehmerliste als Nachweis zwingend erforderlich, sowie ein formloser Antrag.
Das Seminar wird als formelle Weiterbildungszeit bei der DAV anerkannt und als Weiterbildung gemäß IDD. Die aba e.V. ist akkreditierter Bildungsdienstleister bei „gut beraten“.
Diesbezügliche Zielgruppe sind Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen mit Aufgaben in den Bereichen Versicherungsvermittlung und des Versicherungsbetrieb, darunter auch Leitungspersonen und Innendienstmitarbeiter. Erwerbbare Kompetenzen im Sinne von § 7 bzw. Anlage 3 der VersVermV sind u.a. die Aktualisierung und Vertiefung des fachlichen Wissens zu Durchführungswegen und Angeboten der betrieblichen Altersversorgung und der damit zusammenhängende Beratung.