Hintergründe
Digitale Rentenübersicht: 31. Dezember 2024 als wahrscheinliche Frist zur Anbindung
28.09.2023 – Bundesarbeitsministerium (BMAS) und Bundesfinanzministeriums (BMF) haben im August 2023 per Brief an die betroffenen Verbände bekanntgegeben, dass sie in einer Rechtsverordnung gem. § 13 Abs. 3 RentÜG den 31. Dezember 2024 als spätestmögliches Datum einer verpflichtenden Anbindung von Vorsorgeeinrichtungen an die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht...