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ABGESAGT - 82. aba-Jahrestagung

Diese Veranstaltung muss leider abgesagt werden. Bitte beachten Sie unsere Meldung vom 19.03.2020.

Maritim Hotel Berlin, 06./07.05.2020, Berlin
© Sandra Wildemann
© Sandra Wildemann

Anfang Mai treffen sich in Berlin wieder rund 800 bAV-Experten zu Deutschlands größter bAV-Tagung. Diskutiert werden an zwei Tagen die aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Praxis der betrieblichen Altersversorgung. Neben einer Vielzahl von Vorträgen bietet die Jahrestagung wieder viel Raum für fachlichen Austausch und Networking.

Im Rahmen der Jahrestagung findet am 06.05.2020, 16:00-17:00 Uhr, die aba-Mitgliederversammlung statt. Die Wahlergebnissen werden am 07.05.2020, 08:30 Uhr bekannt gegeben.

Mit Rundschreiben 2/2020 haben wir Sie darüber informiert, dass wir aufgrund der Covid-19-Pandemie unsere Mitgliederversammlung nicht im Mai durchführen konnten. Wir waren guter Hoffnung, dass die Mitgliederversammlung im Herbst als Präsenzveranstaltung stattfinden könnte. Die Entwicklungen nach den Sommerferien zeigen jedoch, eine Präsenzveranstaltung mit mehreren Hundert Teilnehmern wäre nach wie vor nicht verlässlich planbar und auch nur schwer zu verantworten.

Daher hat der aba-Vorstand sich entschieden, in diesem Jahr eine digitale Mitgliederversammlung durchzuführen am Dienstag, den 3. November 2020 von 10:00 – 12:00 Uhr
Die Mitglieder-Einladung erfolgte mit Rundschreiben 3/2020 vom 28.09.2020.

Veranstaltungsort

Maritim Hotel Berlin
Stauffenbergstraße 26, 10785 Berlin

Tel.: +49 30 2065 0
Fax: +49 30 2065 1000

info.ber@maritim.de
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Informationen für Tagungsteilnehmer
Der geschützte Bereich ist ab 29.04.2020 zu erreichen. Benutzername und Passwort entnehmen Sie bitte Ihrer  Anmeldebestätigung

Informationen für Tagungsteilnehmer

Teilnahmebeitrag

Die Jahrestagung ist exklusiv für aba-Mitglieder und deren Mitarbeiter.
Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist kostenfrei für alle Stimmberechtigten.
 
Anmeldung bis 22.04.2020:  256,00 €/Person für beide Tage. Enthalten ist eine Verpflegungspauschale von 116,00 € incl. MwSt.

Der Rücktritt von der Anmeldung bis 22.04.2020 ist kostenfrei, danach fällt eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 € pro Person an. 

Für Anmeldungen ab 23.04.2020:  356,00 €/Person für beide Tage. Enthalten ist eine Verpflegungspauschale von 116,00 € incl. MwSt. Eine Stornierung ist nicht mehr möglich. 

Ein Teilnehmerwechsel ist immer kostenfrei möglich, auch noch am Tagungstag selbst.

Der Teilnahmebeitrag enthält die Teilnahme an der Veranstaltung, die Nutzung der TagungsApp sowie den Zugang zum geschützten Teilnehmerbereich auf der aba-Homepage. Dieser Anteil ist gem. § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Des Weiteren enthält er die Verpflegungspauschale für beide Tage. Sie unterliegt der Mehrwertsteuer (19 %) und beinhaltet Tagungsgetränke, Kaffeepausen und einen Mittagsimbiss inkl. Softdrink und Kaffee.
 

Zimmerreservierung

Im Tagungshotel ist ein zeitlich begrenztes Zimmerkontingent zu einem Vorzugspreis verfügbar. Teilnehmer der Veranstaltung können ein Zimmer unter dem Stichwort "aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung" abrufen.
Die Zimmerreservierung und Abrechnung mit dem Hotel ist durch die Teilnehmer selbst vorzunehmen.
 

Weiterbildungszeiten

Die Jahrestagung wird im Rahmen des Weiterbildungszertifikats der DAV für DAV-Mitglieder als formale Weiterbildung angerechnet. Als Nachweis ist Ihre Unterschrift auf vor Ort ausliegenden DAV-Teilnehmerliste erforderlich und die Angabe Ihrer DAV-Nummer.
 
Die aba e.V. ist akkreditierter Bildungsdienstleister bei „gut beraten“. Für die Jahrestagung erhalten Sie von uns Zeitstunden auf Ihr Bildungskonto gutgeschrieben. Als Nachweis ist neben Ihre Unterschrift auf der ausliegenden IDD-Teilnehmerliste auch die Angabe Ihrer gut beraten ID-Nummer zwingend erforderlich.
 

Bitte unterschreiben Sie auch auf der am Counter ausliegenden IDD-Teilnehmerliste,
wenn Sie eine einfache Teilnahmebestätigung nach IDD oder für andere Zwecke
benötigen.

HINWEIS: Ihre Unterschrift auf der Teilnehmerliste ist für die Bestätigung von
Weiterbildungszeiten zwingend erforderlich.