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Herbsttagung der Fachvereinigung Mathematische Sachverständige (MS/23)

Hybride Veranstaltung

Ameron Bonn Hotel Königshof, 13.09.2023, Bonn
Veranstaltungsunterlagen
© anyaberkut. istockphoto.com, #1068812244
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Die Leitung der Fachvereinigung der Mathematischen Sachverständigen lädt im Herbst 2023 wieder zu einer der wichtigsten bAV-Tagungen ein.

Mit Herrn Löffler vom BMAS werfen wir einen Blick auf den Stand der Umsetzung der Erkenntnisse aus dem Fachdialog. Wie setzt die betriebliche Praxis die Digitale Rentenübersicht um? Die Robert Bosch GmbH lässt sich dabei über die Schulter schauen. Die Porsche AG hat eine Neuordnung der betrieblichen Altersversorgung vorgenommen, den Teilnehmern werden erste Einblicke gewährt. Außerdem blicken wir noch in die neue Welt der betrieblichen Altersversorgung in den Niederlanden.

Weitere Themen u.A. zu Steuerfragen mit Herrn Haack vom BZSt und eine aktuelle Stunde werden die Tagung abrunden, wie auch die Möglichkeiten in den Pausen zum fachlichen Austausch mit den Referenten und Kollegen.

Erste Gelegenheit zum Austausch und Netzwerken erhalten Sie bereits am Vorabend beim gemeinsamen Get-Together von aba und IVS, die traditionsgemäß am Vortag (12.09.2023) das IVS-Forum im selben Hotel veranstalten.

Die Mathematikertagung ist eine Präsenzveranstaltung, die zudem live-gestreamt.wird.

Veranstaltungsort

Ameron Bonn Hotel Königshof
Adenauerallee 2, 53111 Bonn

Tel.: 0228 2601 0

info@hotel-koenigshof-bonn.de
Webseite besuchen

Zimmerreservierung aus dem Abrufkontingent bis 15.08.2023

Tel.: 0228 2601 510
E-Mail: info@hotel-koenigshof-bonn.de
Stichwort: IVS/aba

Online-Anmeldung

Informationen für Tagungsteilnehmer

Profitieren Sie bei einer Buchung bis 22.08.2023 von unserem vergünstigten Frühbucherpreis für beide möglichen Teilnahmearten: Präsenz und Streaming.

 

Teilnahmegebühr
 
Teilnahmegebühr in Präsenz

Einzelpreis "Frühbucher" für Anmeldungen bis 22.08.2023

aba-Mitglieder:    638,00 €/Person inkl. 108 € Verpflegungspauschale
Nicht-Mitglieder:  838,00 €/Person inkl. 108 € Verpflegungspauschale

und für Anmeldungen ab 23.08.2023

aba-Mitglieder:    738,00 €/Person inkl. 108 € Verpflegungspauschale
Nicht-Mitglieder:  938,00 €/Person inkl. 108 € Verpflegungspauschale

Die Teilnahmegebühr enthält die Teilnahme an der Veranstaltung und den Zugang zum geschützten Teilnehmerbereich auf der aba-Homepage. Dieser Anteil ist gem. § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit. 

Des Weiteren enthält sie eine nicht abwählbare Verpflegungspauschale für das Vorabend Get-Together, die Tagungs- und Pausengetränke sowie einen Mittagsimbiss incl. Softdrink/Kaffee. Die Verpflegungspauschale unterliegt der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Anmeldefrist für die Teilnahme in Präsenz ist Montag, der 11.09.2023.


Teilnahmegebühr im Stream

Einzelpreis "Frühbucher" für Anmeldungen bis 22.08.2023

aba-Mitglieder:     608,00 €/Person
Nicht-Mitglieder:   808,00 €/Person

und für Anmeldungen ab 23.08.2023

aba-Mitglieder:     708,00 €/Person 
Nicht-Mitglieder:   908,00 €/Person

Die online Teilnahmegebühr enthält die Teilnahme an der Veranstaltung (Live-Stream), den Zugang zum geschützten Teilnehmerbereich auf der aba-Homepage sowie eine Technikumlage für die technischen Mehraufwendungen. Sie ist gem. § 4 Nr. 22a UStG vollständig von der Umsatzsteuer befreit.

Anmeldefrist für die Teilnahme im Live-Stream ist Dienstag, der 12.09.2023.


Stornobedingungen

Für Anmeldungen, die bis 22.08.2023 erfolgen, ist der Rücktritt von der Anmeldung kostenfrei, aber nur bis 22.08.2023 möglich.

Anmeldungen, die ab dem 23.08.2023 erfolgen, können nicht storniert werden, aber ein Wechsel der Teilnahmeart ist möglich von Präsenz zu digital.

Ein Teilnehmerwechsel ist, ungeachtet der ausgewählten Teilnahmeart, bis 12.09.2023, auf schriftlichen Antrag, kostenfrei möglich.

 

Information für Live-Stream-Teilnehmer

Sie erhalten ca. 2 Wochen vor der Tagung den Link zur Landingpage des Live-Streams und den Registrierungscode bzw. für Buchungen ab 30.09.2023 mit Ihrer Anmeldebestätigung.

Bitte registrieren Sie sich dann zeitnah (Anleitung zur Registrierung) und testen Sie, ob Sie das kurze Testvideo unseres Technikpartners, Kuchem, abspielen können. Antworten zu häufigen Fragen finden Sie unter dem Reiter "FAQ" der Landingpage.

Nach Auskunft des Technikdienstleisters funktioniert die Anwendung mit einer aktuellen Version des Chrome-Browser (Google) besonders stabil. Ansonsten erfordern weder der Videostream noch die Nutzung des Chats/Umfragetools die Installation von Software, auch nicht in Form von Browser-Plugins.

Über den blauen Support-Button unten rechts auf der Landingpage erreichen Sie am 13.09.2023 den technischen Support. Der Chat dient vorranging um Fragen an Moderatoren und Referenten zu stellen.

 

Weiterbildungszeiten

Als akkreditierter Bildungsdienstleister können wir Ihnen im Nachgang für die Tagung Weiterbildungszeiten

- bei der DAV (Deutscher Aktuar Verein) 6 Stunden als formale Weiterbildung anrechnen lassen,

- auf Ihrem gut beraten Bildungskonto 270 Minuten gutschreiben*)

- oder Ihnen einfach die Teilnahme bestätigen.

Den Nachweis erbringen Teilnehmer in Präsenz durch ihre Unterschrift auf der ausliegenden Teilnehmerliste vor Ort. 

Für Teilnehmer am Live-Stream erfolgt der Nachweis durch das Tracking, welches beim Abspielen des Live-Videos erfolgt.

Aus Datenschutzgründen ist in diesem Fall ein formloser Antrag auf Gutschrift der Weiterbildungszeiten erforderlich. Bitte tragen Sie den Wunsch gleich während der online-Anmeldung unter "Anmerkung" ein oder schicken Sie alternativ eine E-Mail an veranstaltungen@aba-online.de. Bitte denken Sie daran Ihre DAV-Nummer oder gut beraten ID anzugeben, wenn vorhanden.

(Wichtiger Hinweis: Inkognito-Modus/Ghostery oder installierte Ad-Blocker können das Tracking unterbinden. Bitte berücksichtigen Sie dies am Veranstaltungstag bei Ihren Browsereinstellungen).

 

*) Zielgruppe sind Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen mit Aufgaben in den Bereichen Versicherungsvermittlung und des Versicherungsbetrieb, darunter auch Leitungspersonen und Innendienstmitarbeiter. Erwerbbare Kompetenzen im Sinne von § 7 bzw. Anlage 3 der VersVermV sind u.a. die Aktualisierung und Vertiefung des fachlichen Wissens zu Durchführungswegen und Angeboten der betrieblichen Altersversorgung und der damit zusammenhängenden Beratung.