Verhaltensregeln & -vorschriften im Zusammenhang mit CORONA bei Veranstaltungen
Am 20. März 2022 ist das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft getreten und gilt bis zum 23. September 2022. Die Anschlussregelung sieht einerseits einen Basis-Schutz für besonders verletzliche Gruppen vor, andererseits ermöglicht sie strengere Restriktionen für Regionen mit einem gefährlichen Infektionsgeschehen („Hotspot-Regelung“). Alle weiteren Schutzmaßnahmen sind entfallen.
Hier finden Sie die aktuell geltenden Regeln je Bundesland.
Unser Hygienekonzept wird immer entsprechend der jeweils zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Verordnungen im zuständigen Bundesland überarbeitet und in enger Absprache mit dem Veranstaltungsort umgesetzt.
Folgende Punkte sind aber im Hinblick auf die Einhaltung der Bedingungen (Hygiene- und Abstandsregeln) im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie bei allen aba-Veranstaltungen in Präsenz zu beachten/umzusetzen:
- Es gilt ein grundsätzlicher Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Persönlicher Nahkontakt (Händeschütteln u.ä.) ist zu vermeiden.
- Allen Teilnehmer wird empfohlen, eine medizinische Maske mitzubringen und in den öffentlich zugänglichen Bereichen (Flur, Sanitäranlagen, Pausenraum, Restaurant) anzulegen oder in Gedrängesituationen. Am Platz kann die Maske abgenommen werden.
- Die Hygieneregeln (Händewaschen, Handdesinfektion, Husten- und Nies-Etikette) sind einzuhalten. Hierzu stehen Desinfektionsmittel vor/in den Räumlichkeiten sowie in den sanitären Anlagen bereit.
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Nur asymptomatische Personen können an aba-Veranstaltungen teilnehmen.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich die Teilnahmebedingungen im Hinblick auf Corona ändern können und möglicherweise strengere Voraussetzungen für eine Veranstaltung gelten könnten. Angemeldete Teilnehmer werden von uns über Änderungen umgehend in Kenntnis gesetzt, aber bitte halten Sie sich selbst auch informiert!
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Der Teilnehmer verpflichtet sich, unverzüglich die aba, den Betreiber des Veranstaltungsortes und das Gesundheitsamt zu informieren, sollte das Virus bei ihm persönlich innerhalb von 10 Tagen nachgewiesen werden.
- Der Veranstaltungsraum verfügt nach Möglichkeit über zu öffnende Fenster und wird regelmäßig gelüftet. Zudem erfolgt eine regelmäßige und verstärkte Reinigung und Desinfektion der Kontaktflächen und Sanitäranlagen.
- Pausen und Mittagessen finden unter den nötigen Abstandsregeln statt.
Der Teilnehmer kann bei Nichteinhaltung der Regeln von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Endschädigung.
Weitere Informationen auch unter: