Digitale Veranstaltungsreihe "Künstliche Intelligenz in der bAV"
Auftakt-Seminar: Technische und rechtliche Grundlagen
Virtuell über Teams, 25.09.2026 · 10:00 - 12:45 Uhr
Referenten:
Niclas Bamberg (adesso), Christian Betmann (Bayer Pensionskasse), Dr. Michael Saß (Hamburger Pensionsverwaltung), Jens Sattler (Conitas GmbH); moderiert durch Christoph Cüppers (adesso)Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in die betriebliche Altersversorgung. Sowohl die technischen Grundlagen – insbesondere im Bereich generativer KI – als auch die Integration entsprechender Funktionen in Standardanwendungen entwickeln sich dynamisch. Gleichzeitig entstehen fortlaufend neue Anwendungsfälle für den Einsatz von KI in Geschäftsprozessen der bAV. Die Erfahrungen der Versorgungsträger reichen dabei von ersten Pilotprojekten bis zum produktiven Einsatz von KI-Lösungen.
Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für den KI-Prozess entwickeln sich derzeit dynamisch. Wichtige Vorgaben ergeben sich insbesondere aus der DORA-Verordnung (EU) und der KI-Verordnung (EU) 2024/1689. Während die BaFin bereits eine Orientierungshilfe zu KI-bezogenen IKT-Risiken unter DORA veröffentlicht hat, befindet sich die Umsetzung der KI-Verordnung noch in einer schrittweisen Einführungsphase. Zusätzliche Unsicherheit entsteht dadurch, dass beide Regelwerke im Rahmen geplanter EU-„Omnibus“-Reformen bereits erneut überarbeitet werden sollen.
Die digitale Veranstaltungsreihe richtet sich vorrangig an Verantwortliche und Umsetzer von Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI) bei VAG-regulierten Versorgungsträgern der betrieblichen Altersversorgung. Sie steht aber auch anderen interessierten Verantwortlichen und Umsetzern von KI-Anwendungen bei Versorgungsträgern oder aus anderen Durchführungswegen offen, die nicht unter (Bafin-)Aufsicht stehen.
Das Auftakt-Seminar dient:
- der Vermittlung von technische Grundlagen für KI-Anwendungen in der bAV
Es wird ein fundiertes Grundverständnis von Künstlicher Intelligenz (KI) und der damit verbundenen Technologien, die für Geschäftsprozesse der betrieblichen Altersversorgung von Bedeutung vermittelt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen die grundlegenden Funktionsweisen, Einsatzmöglichkeiten und Grenzen von KI-Anwendungen kennen.
- der Vermittlung des rechtlichen Rahmens für KI-Anwendungen in der bAV
Dieser Teil der Veranstaltung gibt einen Überblick über die maßgeblichen rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz.
-
der Vorstellung einer Grundstruktur für die Systematisierung von Anwendungsfällen (Use Cases)
In diesem Teil der Veranstaltung soll die Vorgehensweise für die systematische Erfassung von in den Unternehmen und Einrichtungen bereits existierender Use Cases in der betrieblichen Altersversorgung im Mittelpunkt stehen, bspw. für das Informationsregister. Hierbei ist mit Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere auch eine Bewertung der mit den KI-Anwendungen einhergehenden Risiken erforderlich.
Im Anschluss an das Auftakt-Seminar sind praxisorientierte Workshops zum KI-Einsatz in der bAV geplant.
Im Fokus stehen hier konkrete Anwendungsfälle und Erfahrungsberichte aus unterschiedlichen Versorgungseinrichtungen. Die Vermittlung technischer und rechtlicher Grundlagen tritt dabei gegenüber dem Auftakt-Seminar in den Hintergrund, wird jedoch durch kurze Updates zu Technik, Recht und Regulatorik zu Beginn jeder Veranstaltung ergänzt. Ziel ist es, anhand praxisnaher Beispiele die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten von KI für unterschiedliche Anwendergruppen zu veranschaulichen.
Save the date
- Workshop 1: 29. oder 30.10.2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr (genaue Terminierung erfolgt in Kürze)
- Workshop 2: 19. oder 20.11.2026 von 10 bis 12:00 Uhr (genaue Terminierung erfolgt in Kürze)
- Weitere Workshops sind auch im Jahr 2027 geplant.
Veranstaltungsort
Virtuell über Teams
Downloads
Interessenten wenden sich bitte wegen weiterer Informationen an:
Frau Ulrike Schulz
Telefon: 030 3385811 12
E-Mail: ulrike.schulz@aba-online.de
Online-Anmeldung
Informationen für Tagungsteilnehmer
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmegebühr für das Auftakt-Seminar beträgt:
für aba-Mitglieder: 200,00 €
für Nichtmitglieder: 300,00 €
Der Teilnahmegebühr enthält die Teilnahme an der Veranstaltung und den Zugang zum geschützten Teilnehmerbereich "Veranstaltungsunterlagen" auf der aba-Homepage. Sie ist gem. § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Die anschließenden Workshops werden nur aba-Mitgliedern offenstehen. Eine Anmeldung ist nach Veröffentlichung der Programme möglich. Für Teilnehmer des Auftakt-Seminars beträgt die Teilnahmegebühr 100 Euro (pro Workshop).
Für alle anderen Personen beträgt die Teilnahmegebühr 150 Euro (pro Workshop). Es ist eine gesonderte Anmeldung nötig, sobald die Termine feststehen.
Stornobedingungen
Für Anmeldungen, die bis 15.09.2026 erfolgen, ist der Rücktritt von der Anmeldung kostenlos, aber nur bis 15.09.2026 möglich.
Anmeldungen, die ab dem 16.09.2026 erfolgen, können nicht storniert werden.
Aus organisatorischen Gründen ist zudem eine Anmeldung nur bis einen Tag vor der Veranstaltung möglich, also bis 24.09.2026. Bis zu diesem Tag kann auf schriftlichem Antrag auch kostenlos ein Ersatzteilnehmer benannt werden.
Technische Voraussetzungen
Wir nutzen Teams-Webinar.
Sie erhalten von uns ca. 10 Tage vor der Tagung einen Anmeldelink zur Registrierung auf der Teams-Plattform. Bitte nehmen Sie die Registrierung möglichst zeitnah vor und mit Klarnamen.
Nachdem Sie sich erfolgreich registriert haben, erhalten Sie automatisch eine Bestätigungsmail mit dem Zugangslink zum digitalen Auftakt-Seminar. Sollte Sie diese nicht erhalten, melden Sie sich bitte umgehend bzw. checken bitte auch den Spamordner.
Es ist nicht erforderlich, die Teams-App herunterzuladen. Sie können auch im Browser teilnehmen.
Fragen an den Moderator und die Referenten können Sie über den Chat stellen oder mündlich. Der fachliche Austausch ist ausdrücklich erwünscht!
Weiterbildungszeiten
Für die Teilnahme am Auftakt-Seminar können wir Ihnen 2 effektive Weiterbildungsstunden bescheinigen.
Das Seminar wird als formelle Weiterbildungszeit bei der DAV anerkannt und als Weiterbildung gemäß IDD. Die aba e.V. ist akkreditierter Bildungsdienstleister bei „gut beraten“.
Als Nachweis für Ihre Teilnahme dient die in Teams-Webinar erfasste Anwesenheitszeit. (Anm.: Incognitomodus/Ghostery oder installierte Ad-Blocker können das Tracking unterbinden. Im Zweifel bitte mit Ihrer IT klären, ob ein Tracking auf Ihrem Endgerät zugelassen ist.)
Aus Datenschutzgründen ist ein formloser Antrag auf Gutschrift der Weiterbildungszeiten erforderlich. Sie können Ihren Wunsch gerne gleich während der online-Anmeldung unter "Anmerkungen" eintragen oder alternativ eine E-Mail an veranstaltungen@aba-online.de senden. Bitte denken Sie auch daran, sofern vorhaben, Ihre DAV-Mitgliedsnummer und/oder gut beraten ID mit anzugeben.