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EIOPA-Bericht zu grenzüberschreitend tätigen EbAV

20.12.2022

Die EIOPA hat ihren 2022er Bericht “on Cross-border IORPs” am 16. Dezember 2022 veröffentlicht.

Dem Bericht zufolge waren Ende 2021 31 EbAV grenzüberschreitend tätig, was einem Rückgang von zwei Einrichtungen im Vergleich zu Ende 2020 entspricht. Dies bestätige frühere Schlussfolgerungen, dass die Zahl der grenzüberschreitend tätigen EbAV seit 2010 nicht mehr gestiegen und auch nicht zu erwarten ist, dass die Zahl in naher Zukunft wesentlich steigen werde.

Grenzüberschreitend tätige EbAV spielen mit rund 93.000 Mitgliedern und Begünstigten und einem verwalteten Vermögen in Höhe von rund 13 Mrd. Euro eine untergeordnete Rolle.

Interessant ist dieser Bericht auch vor der aktuellen EIOPA-Arbeit zur EbAV-II-RL. Die EU-Kommission hatte am 16. Juni 2022 ihr Beratungsersuchen „regarding the evaluation and review of the IORP II Directive“ (CfA) an EIOPA gegeben. Der technische Ratschlag soll von EIOPA – inzwischen verlängert – bis 1. Oktober 2023 abgegeben werden. Im Hinblick auf grenzüberschreitende Tätigkeiten und Übertragungen hat EIOPA folgenden Auftrag im CfA: „Facilitating the cross-border activity of IORPs and the cross-border transfer of pension schemes is one of the main legislative objectives of the IORP II Directive. For this purpose, the Directive provides specific procedures regulating cross-border activities (Article 11) and cross-border transfers (Article 12). EIOPA should assess the implementation and effectiveness of these rules and analyse obstacles where identified.“