Bundesweit gilt: Die Hygiene- und Abstandsregeln bleiben bis auf weiteres bestehen.
Das Ausmaß der Kontaktbeschränkungen und Lockerungen im öffentlichen Leben variiert jedoch aktuell stark je nach Standort, da die Bundesländer in eigener Verantwortung und unter berücksichtigen der regionalen Entwicklung der Covid-19-Infektionszahlen diese festlegen.
Unser Hygienekonzept wird immer entsprechend der jeweils zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Verordnungen im zuständigen Bundesland überarbeitet und in enger Absprache mit dem Veranstaltungsort umgesetzt.
Folgende Punkte sind aber im Hinblick auf die Einhaltung der Bedingungen (Hygiene- und Abstandsregeln) im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie bei allen aba-Präsenzveranstaltungen zu beachten/umzusetzen:
- Es gilt ein grundsätzlicher Mindesabstand von 1,5 Metern. Persönlicher Nahkontakt (Händeschütteln u.ä.) ist zu vermeiden.
- Alle Teilnehmer müssen einen Mund-Nasen-Schutz selbst mitbringen. Dieser ist in den öffentlich zugänglichen Bereichen (Flur, Sanitäranlagen, Pausenraum, Restaurant) verpflichtend anzulegen, ebenso bei drohender Unterschreitung des o.g. Mindestabstands
- Die Hygieneregeln (Händewaschen, Handdesinfektion, Husten- und Nies-Etikette) sind einzuhalten. Hierzu stehen Desinfektionsmittel vor/in den Räumlichkeiten sowie in den sanitären Anlagen bereit.
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Um Maßnahmen zur Kontaktverfolgung zu ermöglichen, werden die persönlichen / privaten Kontaktdaten der Teilnehmer (Name, Anschrift und Telefonnummer) von uns erfasst und für die vorgeschriebene Dauer von einem Monat ab Beginn der Veranstaltung für die zuständigen Behörden vorgehalten und diesen auf Anforderung übermittelt.
Die erfassten personenbezogenen Daten werden Datenschutzrechtlich gespeichert und nach Ablauf der Frist gelöscht.
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Der Teilnehmer verpflichtet sich unverzüglich die aba, den Betreiber des Veranstaltungsortes und das Gesundheitsamt zu informieren, sobald ihm bekannt wird:
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dass er vor oder während der Veranstaltung in engen Kontakt (mind.15 Minuten) mit einem positiv getesteten COVID-19 Patienten kam (Kategorie 1)
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oder dass das Virus bei ihm persönlich innerhalb von 14 Tagen nachgewiesen wird.
- Bestuhlungskonzept:
- Mind. 1,5 m Abstand
- Maximal eine Person pro 5 Quadratmeter Grundfläche
- Feste Sitzordnung der Teilnehmer, die im Raumplan verzeichnet wird
- Der Veranstaltungsraum verfügt nach Möglichkeit über zu öffnende Fenster und wird regelmäßig gelüftet. Zudem erfolgt eine regelmäßige und verstärkte Reinigung und Desinfektion der Kontaktflächen und Sanitärenanlagen.
- Getränke stehen jedem Teilnehmer am Platz zur Verfügung oder werden vom Servicepersonal ausgegeben.
- Pausen und Mittagessen finden unter den nötigen Abstandsregeln statt. Erfolgt ein Gang zum Buffet, so ist der Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Am Tisch muss dieser nicht getragen werden.
Bitte fassen Sie nur das an, was Sie auch nehmen!
Der Teilnehmer kann bei Nichteinhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Endschädigung.
Weitere Informationen auch unter: