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Handbuch Betriebliche Altersversorgung

Das Standardwerk der betrieblichen Altersversorgung


Alle Veröffentlichungen im Überblick


 

Das seit 1951 existierende Standardwerk der betrieblichen Altersversorgung enthält als Loseblatt-Ausgabe in 16 Bänden neben Abhandlungen zu grundsätzlichen Fragen der betrieblichen Altersversorgung eine Zusammenstellung aller relevanten Vorschriften sowie eine Rechtsprechungssammlung. Nachlieferungen werden regelmäßig veröffentlicht.

  • H-BetrAV Teil I (Grundlagen und Praxis) ermöglicht den raschen Einstieg in die zentralen Themenkreise der betrieblichen Altersversorgung. Namhafte Fachleute aus der Praxis informieren in zwei Bänden mit 15 Kapiteln über die rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und versicherungsmathematischen Zusammenhänge. Beispiele und tabellarische Übersichten veranschaulichen die Materie und erleichtern die Umsetzung in die Praxis.
  • H-BetrAV Teil II (Textsammlung) enthält in vier Bänden wichtige Materialien zu den Rechtsgebieten Steuer-, Arbeits- und Sozialrecht, Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, Wirtschaftsrecht, Finanzaufsicht, Insolvenzsicherung und Europarecht. Abgedruckt sind ferner die Merkblätter des Pensions-Sicherungs-Vereins, praxisrelevante Erlasse und Schreiben der Finanzverwaltung sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
  • E-BetrAV (Entscheidungssammlung) bietet in zehn Bänden die gesamte einschlägige Rechtsprechung der nationalen Gerichte und des EuGH zur betrieblichen Altersversorgung.

Regelmäßig erscheinen zudem Auszüge aus dem Handbuch als Sonderpublikationen zu Fachthemen wie Pensionskassen, Kapitalanlage in der betrieblichen Altersversorgung oder der Betriebsrente im Versorgungsausgleich.

Ebenfalls regelmäßig aktualisiert wird die bewährte Textsammlung, die einen raschen und zuverlässigen Überblick über die aktuell geltenden Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung gewährt.

 

Weitere Informationen direkt beim Verlag:

C.F. Müller Verlag
Vertrieb erfolgt  seit 2020 über: Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Vorstellung des Handbuchs auf den Verlagsseiten

Die Entwicklung des Handbuchs von 1951 bis heute

Eine umfassende Darstellung der betrieblichen Altersversorgung fehlte, die Arbeitsgemeinschaft schloss Ende 1951 diese Lücke durch die Herausgabe des „Handbuchs für betriebliche Altersfürsorge“. Zu den Verfassern des 150 seitigen Buches gehörten u.a. Albrecht Weiß und Georg Heubeck. Schon ein halbes Jahr nach Herausgabe der ersten Auflage folgte die zweite, ein Standardwerk entwickelte sich. Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung stellte sich die Frage, ob nicht ein aba-Kommentar verfasst werden sollte. Man entschied sich dagegen und setzte auf den Ausbau des Handbuchs. Mit der sechsten Auflage erfolgte 1983 die Umstellung auf eine Loseblattsammlung, gleichzeitig wurde die damalige ABA-Rechtsprechungskartei integriert, das Werk umfasste nun drei Bände.