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Vorteile einer Mitgliedschaft

Unsere Satzung regelt: Mitglied werden und Mitglied sein können jede natürliche und juristische Person, Vereine und Verbände und sonstige Organisationen.

Die Eingruppierung erfolgt nach der aktuellen Beitragsstaffel, die von der Mitgliederversammlung jeweils verabschiedet wird.

Hinweis: Die aba-Mitgliederversammlung hat am 14. Mai 2024 eine Änderung der Beitragsstaffel beschlossen, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt.

Für die weit überwiegende Mehrheit der Mitglieder bleibt die Beitragshöhe unverändert. Es ändern sich aber die Struktur der Beitragsstaffel und die Nummern der Beitragsklassen.

aba-Jahrestagung 2019 (Foto: Sandra Wildemann)
aba-Jahrestagung 2019 (Foto: Sandra Wildemann)

Und es gibt gute Gründe für eine Mitgliedschaft … 

  • Up to date bleiben durch regelmäßige Informationen (darunter die Verbandszeitschrift BetrAV und mitglieder-exklusive Informationen im Mitgliederbereich der Homepage).
  • Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten durch die vergünstigte Teilnahme an aba-Veranstaltungen nutzen.
  • Teilnahme an der nur für Mitglieder zugänglichen aba-Jahrestagung: die wichtigste bAV-Fachkonferenz mit mehr als 800 Teilnehmern.
  • Teil der bAV-Gemeinschaft werden: Nicht nur Aktuelles erfahren, sondern auch Kontakte knüpfen, Erfahrungen austauschen und in Gremien zusammenarbeiten. 

Nehmen Sie mit uns Einfluss auf die künftige Entwicklung der bAV, denn immer mehr Menschen brauchen eine zusätzliche Altersversorgung.

Unsere bAV hat eine gute Interessenvertretung verdient!