Verhaltensregeln & -vorschriften im Zusammenhang mit CORONA bei Veranstaltungen
Ab 01. Oktober 2022 ist das COVID-19-Schutzgesetzt in Kraft getreten und gilt bis zum 07. April 2023. Die Anschlussregelung sieht einerseits einen Basis-Schutz für besonders verletzliche Gruppen vor (u.a. eine bundesweite Maskenpflicht im Fernverkehr), andererseits ermöglicht sie strengere Restriktionen für Regionen mit einem gefährlichen Infektionsgeschehen. Alle weiteren Schutzmaßnahmen sind entfallen. Auch Quarantäne- und Isolationsregeln sind nunmehr Länder-Sache und können abweichen.
Hier finden Sie die aktuell geltenden Regeln je Bundesland.
Wir bitten Sie dennoch die nachstehenden Punkte bei allen aba-Veranstaltungen zu beherzigen:
- Allen Teilnehmer wird empfohlen, eine medizinische Maske mitzubringen, falls das Tragen erforderlich sein sollte.
- Die Hygieneregeln (Händewaschen, Handdesinfektion, Husten- und Nies-Etikette) sind einzuhalten.
- Nur asymptomatische Personen können an aba-Seminaren teilnehmen.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich die Teilnahmebedingungen im Hinblick auf Corona ändern können und möglicherweise strengere Voraussetzungen für eine Tagung gelten könnten. Angemeldete Teilnehmer werden von uns über Änderungen umgehend in Kenntnis gesetzt, aber bitte halten Sie sich selbst auch informiert!
Weitere Informationen auch unter:
- RKI Robert Koch Institut
- BZgA Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- BfR Bundesinstitut für Risikobewertung