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Weiterbildungsnachweise
Akkreditierung bei "gut beraten"
Die aba ist seit Ende Juni 2018 mit ihren Tagungen und Seminaren als Bildungsdienstleister bei der Initiative „gut beraten“ akkreditiert (Akkreditierungsnummer: GB-BDL-20180618-30587).
Es handelt sich bei „gut beraten“ um einen Dienstleister, der von nahezu allen wichtigen Verbänden der Versicherungsbranche getragenen wird. „gut beraten“ soll die Erfüllung von Weiterverbildungsverpflichtungen von vertrieblich Tätigen im Versicherungsbereich erleichtern.
Die Versicherungsvermittlerrichtlinie IDD, deren Umsetzung in nationales Recht Ende Februar 2018 erfolgte, hat diese Verpflichtungen konkretisiert und auf mindestens 15 Stunden pro Jahr festgeschrieben. Der Personenkreis, der den Weiterbildungsverpflichtung unterliegt, ist breit bemessen. Zu ihm zählen neben Maklern und Versicherungsvertretern auch viele Innendienstmitarbeiter mit Aufgaben im Vertriebsbereich.
Die Initiative „gut beraten“ richtet für Interessenten persönliche Weiterbildungskonten ein. Die aba als nunmehr akkreditierter Bildungsdienstleister ist berechtigt, für ihre Teilnehmer nach Veranstaltungsende Gutschriften auf deren Konten vorzunehmen. In Ankündigungen von Seminaren und Tagungen der aba werden sich künftig konkrete Hinweise darauf finden, in welchem Umfang für die jeweilige Veranstaltung Gutschriften möglich sind (Anzahl der Weiterbildungsminuten).
Voraussetzung für die Gutschrift bei Präsenzveranstaltungen ist die Unterschrift des Teilnehmers auf der bei der Veranstaltung ausliegenden IDD-Teilnehmerliste sowie die Angabe der "gut beraten" ID-Nummer.
Bei digitaler Teilnahme an einer Veranstaltungen ist ein formloser Antrag auf Gutschrift zu stellen und die Angabe der ID-Nummer erforderlich. Der Anwesenheitsnachweis erfolgt durch ein Tracking der view time, welches beim Abspielen des Live-Videos erfolgt oder durch Aufzeichnung der Anwesenheitszeiten (Login- und Logout-Zeiten). Wir bitten Sie, Ihre internen Datenschutz-Einstellungen entsprechend zu prüfen und so anzupassen, dass die Erfassung der Anwesenheiten technisch möglich ist.
Weitere Informationen erhalten die Teilnehmer jeweils in Zusammenhang mit den einzelnen Veranstaltungsankündigungen und Teilnehmerunterlagen.
Weiterbildungsnachweise für Mitglieder der Deutschen Aktuarvereinigung e.V.
Unsere aba-Tagungen und Seminare werden außerdem für Mitglieder der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. im Rahmen deren Weiterbildungsordnung anerkannt. Als Nachweis sind die Unterschrift der angemeldeten Teilnehmer auf vor Ort ausliegenden DAV-Teilnehmerliste sowie die Angabe Ihrer DAV-Nummer erforderlich.
Bei digitaler Teilnahme an einer Veranstaltungen ist ein formloser Antrag auf Gutschrift zu stellen und die Angabe der DAV-Nummer erforderlich. Der Anwesenheitsnachweis erfolgt durch ein Tracking der view time, welches beim Abspielen des Live-Videos erfolgt oder durch Aufzeichnung der Anwesenheitszeiten (Login- und Logout-Zeiten). Wir bitten Sie, Ihre internen Datenschutz-Einstellungen entsprechend zu prüfen und so anzupassen, dass die Erfassung der Anwesenheit technisch möglich ist.
Nähere Angaben hierzu finden sich in den VeranstaltungsAnkündigungen und/oder auf den zugehörigen Anmeldeformularen.