Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung (SbAV2/24)
SAVE THE DATE - Basisseminar
Novotel Mainz, 28.10. – 31.10.2024 · 09:30 - 16:00, Mainz
Referenten:
Silke Scholer, Dr. Thomas Schanz (Kern Mauch & Kollegen)Das viertägige Basisseminar mit Workshop bietet einen schnellen und systematischen Einstieg in die komplexe Welt der betrieblichen Altersversorgung. In kompakter Form wird ein solides Grundlagenwissen in Arbeits-, Steuer-, Bilanz- und Sozialversicherungsrecht der bAV vermittelt. Auch betriebswirtschaftliche Fragestellungen werden angesprochen. Unterrichts- und Workshop-Einheiten wechseln sich im Rahmen des Seminars stetig ab.
Das Basisseminar „Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung“ ermöglicht Mitarbeitern ohne Berufserfahrung auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung den Einstieg bzw. dient der Auffrischung für Mitarbeiter mit anderen Tätigkeitsschwerpunkten.
Die so erworbenen Kenntnisse können später auch durch die anderen aba-Seminare insbesondere unsere Wochenseminare im Arbeits- und Steuerecht vertieft und ausgebaut werden.
Eine Anmeldung ist ab Mitte November 2023 möglich!
Veranstaltungsort
Novotel Mainz
Augustusstraße 6, 55131 Mainz
Tel.: 06131 954 0
Fax: 06131 954 100
Downloads
Interessenten wenden sich bitte wegen weiterer Informationen an:
aba-Seminarservice (Martina Spangenberg)
Tel: 05621 – 96 36 60
Fax: 05621 – 96 38 03
E-Mail: seminare.tagungen@aba-online.de
Informationen für Tagungsteilnehmer
Weiterbildungszeiten
Für die Teilnahme am Basisseminar können wir Ihnen 24 effektive Weiterbildungsstunden bescheinigen.
Für eine Gutschrift ist die Unterschrift auf der Teilnehmerliste als Nachweis zwingend erforderlich, sowie ein formloser Antrag.
Das Seminar wird als formelle Weiterbildungszeit bei der DAV (Deutschen Aktuarvereinigung e.V.) anerkannt und als Weiterbildung gemäß IDD. Die aba e.V. ist akkreditierter Bildungsdienstleister bei „gut beraten“.
Diesbezügliche Zielgruppe sind Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen mit Aufgaben in den Bereichen Versicherungsvermittlung und des Versicherungsbetrieb, darunter auch Leitungspersonen und Innendienstmitarbeiter. Erwerbbare Kompetenzen im Sinne von § 7 bzw. Anlage 3 der VersVermV sind u.a. die Aktualisierung und Vertiefung des fachlichen Wissens zu Durchführungswegen und Angeboten der betrieblichen Altersversorgung und der damit zusammenhängende Beratung.