normal keine LG

BMF-Antwortschreiben zum Ausbau von PV-Anlagen und E-Ladesäulen bei steuerbefreiten Altersversorgungseinrichtungen

21.12.2023

Nachdem die aba und AKA mehrfach darauf hinwiesen hatten, dass für steuerbefreite Pensionskassen und Versorgungs- und Zusatzversorgungskassen der Ausbau von PV-Anlagen sowie auch von E-Ladesäulen auf bzw. in direkt gehaltenen Immobilien von großer rechtlicher Unsicherheit geprägt ist und in Konsequenz dadurch der Ausbau fast immer unterlassen wird, schrieb das BMF am 21. November 2023 in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder zum Thema „Rechtssichere Investitionsmöglichkeit in PV-Anlagen und Ladesäulen ohne Verlust der Steuerbefreiung für Altersversorgungseinrichtungen“ (Dokumentation des Schreibens für eingeloggte Mitglieder in der Rubrik Hintergrundpapiere abrufbar):

 

„Hinsichtlich der Anregung zur Schaffung von Rechtssicherheit in Bezug auf den Bestand der Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG für klimapolitisch gewollte Investitionen von Altersvorsorgeeinrichtungen in Photovoltaikanlagen und Ladesäulen sind nach Auffassung der Finanzverwaltung Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bzw. dem Betrieb von Ladesäulen auf bzw. an Gebäuden im Vermögensbestand der Kassen als Teil der persönlich steuerbefreiten Anlagestrategie erfasst.“