2024-03-28 aba Stellungnahme zum Referentenentwurf für das Rentenpaket II: Echte demografische Herausforderungen nicht angegangen

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aba Stellungnahme zum Referentenentwurf für das Rentenpaket II: Echte demografische Herausforderungen nicht angegangen

28.03.2024

Die aba hat am 21. März 2024 gegenüber dem federführenden Bundesministerium für Arbeit und Soziales Stellung zum Referentenentwurf für ein Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz (Rentenpaket II) genommen.

In ihrer Stellungnahme bezeichnet sie es als bedenklich, dass in Zukunft die Kosten des demografischen Wandels nahezu komplett auf die Beitragszahler abgewälzt werden. Aus dem geplanten „Generationenkapital“ sind nur eher bescheidene Entlastungen zu erwarten. Damit geht das geplante Gesetz die echten demografischen Herausforderungen, vor denen die gesetzliche Rentenversicherung steht, nicht an. Es schafft sogar neue, da Arbeitnehmern angesichts stark steigender Rentenversicherungsbeiträge immer weniger Mittel zum Aufbau einer betrieblichen oder privaten Altersversorgung zur Verfügung stehen.

Die Wirkung des Generationenkapitals zur Dämpfung des Beitragssatzanstiegs betrachtet die aba als gering. Auch grundsätzlich betrachtet sie den gewählten Weg über das „Generationenkapital“ als suboptimal. Angesichts der anspruchsvollen rechtlichen und ökonomischen Voraussetzungen, die mit einem solchen „Generationenkapital“ verbunden sind, sollte der Weg zu mehr Kapitaldeckung besser über die betriebliche Altersversorgung und die private Altersvorsorge gewählt werden.

Die aba bezweifelt, ob das Generationenkapital den bis 2036 angestrebten Finanzierungsbeitrag von jährlich 10 Mrd. Euro erzielen kann. Sicher ist lediglich, dass die Beitragszahler die „Ausfallbürgen“ für den angestrebten Finanzierungsbeitrag sein werden. Die aba zieht daher den Vergleich der Stiftung „Generationenkapital“ zu einem Hedgefonds, dessen Erträge sehr volatil sein könnten. Die aba empfiehlt, sicherzustellen, dass das Generationenkapital zu keinem Zeitpunkt mit Beitragsmitteln gespeist wird. Im Interesse des Vertrauens, das die gesetzliche Rentenversicherung genießt, sollte der Eindruck vermieden werden, dass Beitragsmittel risikobehaftet auf dem Kapitalmarkt investiert werden.

In Bezug auf die Änderung von Berichtsaufträgen kritisiert die aba, dass der einmal pro Legislaturperiode zu erstellende Alterssicherungsbericht künftig keine Aussagen zum Gesamtversorgungsniveau mehr enthalten soll. Aus Sicht der aba bleiben die Beiträge der zweiten und dritten Säule zur Lebensstandardsicherung auch unter der günstigen Annahme einer erfolgreichen Stabilisierung eines standardisierten Sicherungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung auf einem Niveau von 48 % unverzichtbar. Es bedürfe daher weiterhin gesicherter Erkenntnisse über das Gesamtversorgungsniveau.

Im Übrigen begrüßt die aba, dass die Mindestrücklage für die Nachhaltigkeitsrücklage vom 0,2-fachen auf das 0,3-fache der durchschnittlichen Ausgaben für einen Kalendermonat der allgemeinen Rentenversicherung angehoben werden soll.

Der volle Wortlaut der Stellungnahme ist im Mitgliederbereich der aba-Website über die untenstehende Schaltfläche abrufbar. 

 
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