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A. a) Alterssicherungsbericht 2024: Entwicklung der Zahl der aktiven bAV-Anwartschaften nach Durchführungswegen von 2001 bis 2023

(einschl. Mehrfachanwartschaften, Stand: 2023)

19.02.2025

Die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) hat – laut Alterssicherungsbericht 2024 – seit der Rentenreform 2001 deutlich zugenommen: Die Zahl der aktiven Anwartschaften ist von 14,6 Mio. im Jahr 2001 auf 20,9 Mio. im Jahr 2023 deutlich gestiegen. Der Zuwachs beträgt rund 44 Prozent. Allerdings ist diese Zunahme weitestgehend in den Jahren 2001 bis 2005 erfolgt und hat seitdem an Dynamik verloren. Seit 2006 steigt die Zahl Anwartschaften nur noch moderat, in etwa mit der Zunahme an sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. In den letzten Jahren konnte der bAV-Zuwachsallerdings nicht mehr mit dem dynamischen Beschäftigungszuwachs Schritt halten.

Der kräftigste absolute Anstieg der Anwartschaften war in den vergangenen Jahren bei den Pensionskassen zu verzeichnen. Während im Jahr 2001 nur rd. 1,4 Mio. Begünstigte bei den Pensionskassen der Privatwirtschaft eine aktive Anwartschaft hatten, stieg diese Zahl bis Dezember 2017 um rund 236 Prozent auf den bisherigen Höchstwert von 4,8 Mio. Seither sind die Zahlen wieder rückläufig, während sie in anderen Durchführungswegen angestiegen sind  (seit 2022 sind jedoch auch bei den Direktzusagen und Unterstützungskassen die Zahlen rückläufig). Der erst 2002 geschaffene Durchführungsweg Pensionsfonds entwickelt sich positiv. Allerdings liegen die derzeit rund 0,7 Mio. Anwärter noch immer deutlich hinter der Zahl der Anwartschaften in den „traditionellen“ bAV-Durchführungswegen.