g) Arbeitskostenerhebung 2020: Gesamtaufwendungen für betriebliche Altersversorgung (ohne Entgeltumwandlung) nach Durchführungswegen je Arbeitnehmer in den alten und neuen Bundesländern
(Stand: Juli 2022)
01.08.2022
01.08.2022
Laut der neuesten Arbeitskostenerhebung des Stat. Bundesamtes betrugen die Gesamtaufwendungen der Arbeitgeber für die betriebliche Altersversorgung (bAV) 1.548 Euro im Jahr 2020. Das waren 2,47% der Bruttoarbeitskosten in Höhe von 62.632 Euro. In der Unternehmensgrößenklasse mit 10 bis 49 Beschäftigten betrugen die Aufwendungen 463 Euro (0,94%). In der höchsten Größenklasse mit 1.000 und mehr Beschäftigten waren es 2.693 Euro (3,62%).
Unter den durchschnittlichen Gesamtaufwendungen für die bAV belegten im Jahr 2020 die Aufwendungen für Ruhegeldzusagen (Direktzusagen) mit 708 Euro den 1. Platz. Auf dem 2. Platz standen mit 615 Euro die Zuwendungen an Pensionskassen. Weit geringer waren die Zuwendungen an Unterstützungskassen (62 Euro) und die Beiträge zu Direktversicherungen (84 Euro). Die Beiträge an den PSVaG betrugen 54 Euro.
Die Aufwendungen der Arbeitnehmer für ihre bAV betrugen im Jahr 2020 durchschnittlich 463 Euro (0,74%).
Arbeitskostenerhebungen werden vom Statistischen Bundesamt alle 4 Jahre durchgeführt. Die letzte Erhebung datiert aus dem Jahr 2020.