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D. c) Personenbefragung (AV 2019): Durchschnittliche Höhe der arbeitnehmerfinanzierten bAV, ohne ZÖD

(in Euro/Monat und in % des Bruttolohn/-gehalts) (Stand: Dez. 2020)

14.05.2021

Die Arbeitnehmerbefragung AV 2019 zeigt, dass die Höhe der arbeitnehmerfinanzierten bAV in positiver Korrelation zu steigenden Bruttolöhnen und Gehältern steht. So wurden in der kleinsten Einkommensklasse (bis unter 1.500 Euro) von den Arbeitnehmern 72 Euro an Beiträgen geleistet, in der höchsten Einkommensklasse (5.500 Euro und mehr) bereits 180 Euro. Somit gilt: Je höher der Monatslohn, desto höher auch die Beiträge der Arbeitnehmer zur bAV. Im Durchschnitt betragen die monatlichen Arbeitnehmerbeiträge 120 Euro (3,3% des Bruttoeinkommens); Männer: 128 (2,9%); Frauen: 108 Euro (3,9%). Die Untersuchung zeigt auch, dass sich die Beitragshöhe der arbeitnehmerfinanzierten bAV nicht nur nach Geschlecht, sondern auch unterscheidet u.a. nach Alter des Beschäftigten, der Anzahl der Kinder im Haushalt, dem beruflichen Bildungsabschluss, dem Erwerbsumfang, der Staatsangehörigkeit und ob es sich um einen Arbeitnehmer in den neuen oder alten Bundesländer handelt.

Das BMAS hat infas Institut für Sozialforschung 2019 mit der Durchführung einer Untersuchung zur "Verbreitung der Altersvorsorge 2019" (AV 2019) beauftragt. Mit der AV 2019 wird – zum dritten Mal nach der AV 2011 – auf Basis einer schriftlichen Befragung von (netto) 11.906 Personen ein differenziertes Bild der obligatorischen und zusätzlichen Vorsorge der 25- bis unter 65-jährigen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erstellt. Im Mittelpunkt der AV 2019 steht der aktuelle Erwerb von Anwartschaften in den drei Säulen der Alterssicherung. Damit wird u. a. die "Arbeitgeber- und Trägerbefragung zur Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung" (BAV 2019) um Informationen zur individuellen Kumulation der (zusätzlichen) Altersvorsorgeanwartschaften sowie zur soziodemografischen Struktur der Anwärter und Nichtanwärter ergänzt.