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a) Prozentuale Aufteilung der Deckungsmittel in der betrieblichen Altersversorgung im Jahr 2022 nach Durchführungswegen

(Stand: Juli 2024)

20.08.2024

Die Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in der Privatwirtschaft betrugen zum Ende des Jahres 2022 in allen Durchführungswegen 704,6 Mrd. Euro. Der bedeutendste Durchführungsweg mit 327,6 Mrd. Euro ist nach wie vor die Direktzusage (46,4% der Deckungsmittel). Von den 327,6 Mrd. Euro entfielen rund 177 Mrd. Euro auf laufende Renten und rund 149 Mrd. Euro  auf unverfallbare Anwartschaften. Im Jahr 2022 hatten annähernd 8,2 Mio. Arbeitnehmer eine Anwartschaft auf eine bAV im Rahmen einer Direktzusage erworben oder erhalten bereits eine Betriebsrente.

Die Deckungsmittel betrugen bei Pensionskassen 204,3 Mrd. Euro (29,0% der Deckungsmittel), bei Unterstützungskassen 39,8 Mrd. Euro (5,6% der Deckungsmittel) und bei Direktversicherungen 78,2 Mrd. Euro (11,1%  der Deckungsmittel). In Pensionsfonds lagen Ende 2022 55,1 Mrd. Euro, was 7,8% der gesamten Deckungsmittel entspricht.

Daten zu Deckungsmitteln im europäischen Ausland können bei PensionsEurope abgerufen werden: https://pensionseurope.eu/reports-statistics/. Europäische Statistiken zu Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV bzw. IORPs; in Deutschland sind dies Pensionskassen und Pensionsfonds) werden auch auf der EIOPA-Internetseite angeboten: https://www.eiopa.europa.eu/tools-and-data/occupational-pensions-statistics_en.

Quelle: Klein R. (2024): Die Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung in 2022, in: Betriebliche Altersversorgung, Heft 5/2024, S. 462 f.