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a) Prozentuale Aufteilung der Deckungsmittel in der betrieblichen Altersversorgung im Jahr 2020

Nach Durchführungswegen (Stand: Juni 2022)

01.08.2022

Die Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in der Privatwirtschaft betrugen Ende des Jahres 2020 in allen Durchführungswegen 672,2 Mrd. Euro. Der bedeutendste Durchführungsweg mit 315,5 Mrd. Euro ist nach wie vor die Direktzusage (46,9% der Deckungsmittel). Von den 315,5 Mrd. Euro entfielen rund 169 Mrd. Euro auf laufende Renten und rund 146 Mrd. Euro  auf unverfallbare Anwartschaften. Im Jahr 2020 hatten insgesamt über 8,1 Mio. Arbeitnehmer eine Anwartschaft auf bAV im Rahmen einer Direktzusage erworben oder erhalten bereits eine Betriebsrente.

Die Deckungsmittel betrugen bei Pensionskassen 190,2 Mrd. Euro (28,3% der Deckungsmittel), bei Unterstützungskassen 38,9 Mrd. Euro (5,8% der Deckungsmittel) und bei Direktversicherungen 72,3 Mrd. Euro (10,8% der Deckungsmittel). In Pensionsfonds lagen Ende 2020 55,3 Mrd. Euro, was 8,2% der gesamten Deckungsmittel entspricht.

Daten zu Deckungsmitteln im europäischen Ausland können bei PensionsEurope abgerufen werden: http://www.pensionseurope.eu/statistics. Europäische Statistiken zu EbAV sind bei EIOPA zu finden: https://www.eiopa.europa.eu/tools-and-data/occupational-pensions-statistics_en

 

Quelle: Klein R. (2022): Die Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung in 2020, in: Betriebliche Altersversorgung, Heft 4/2022, S. 309ff.