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c) Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung – Veränderungen der Anteilswerte seit 1990

(Stand: Juli 2023)

30.11.2023

Die Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung sind seit 1990 von 380 Mrd. DM auf 693,7 Mrd. Euro in 2021 angewachsen. Die Deckungsmittel sind damit – unter Berücksichtigung einer Umrechnung in Euro – um 257% angestiegen.

Die Anteile der Deckungsmittel nach den einzelnen Durchführungswegen haben sich seit 1990 unterschiedlich entwickelt: So verringerte sich der Anteil der Direktzusagen auf 46,0% um 13,2 Prozentpunkte (1990: 59,2%) und jener der Pensionskassen mit 28,7% stieg um 7,6 Prozentpunkte (1990: 21,1%) an den gesamten Deckungsmitteln. Die Direktversicherungen steigerten ihren Anteil an den Deckungsmitteln mit 10,9% um 0,4 Prozentpunkte (1990: 10,5%). Der Anteil der Unterstützungskassen fiel um 3,5 Prozentpunkte auf 5,7% (1990: 9,2%).

2005 betrugen die Deckungsmittel bei den Pensionsfonds 1,2 Mrd. Euro. Im Jahr 2021 waren es 61,3 Mrd. Euro und somit mehr als 50 so viel. Der Anteil der Pensionsfonds an den gesamten Deckungsmitteln 2021 betrug 8,8%.

Quellen: Klein R. (2023): Die Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung in 2021, in: Betriebliche Altersversorgung, Heft 5/2023, S. 400ff.; davor Klein R. Heft 4/2022, 4/2020 sowie Schwind J. Heft 4/2012, S. 363f., Heft 3/2002, Heft 1/1998 und Hef