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EU-Kommission überprüft Zweckmäßigkeit von Berichtspflichten

20.12.2018

Im Nachgang der öffentlichen Konsultation der EU-Kommission im Frühjahr 2018 „zur Zweckmäßigkeit der aufsichtlichen Meldung“ (KOM-Konsultationsseite mit Fragen und Ergebnissen) führte die EU-Kommission zwei Konferenzen sowie am 19. November 2018 den Workshop „on EU-level supervisory reporting requirements“ in Brüssel durch.

Ziel dieses Workshops war es, Verbesserungspotential bei „content-related matters“, „process-related matters“ und „streamlining supversisory requirements“ zu identifizieren. Vor diesem Hintergrund hat sich PensionsEuope im Dezember 2018 mit Anmerkungen aus Sicht der EbAV eingebracht (PE-Papier). Weitere Workshops der EU-Kommission werden folgen.