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Vorschlag der EU-Kommission zur Europäischen Säule Sozialer Rechte

29.04.2017

Am 26. April 2017 hat die Europäische Kommission eine Reihe von Papieren zur Europäischen Säule sozialer Rechte veröffentlicht. Das Herzstück ist der Vorschlag der Kommission für eine Säule Sozialer Rechte. Darüber hinaus gibt es eine Mitteilung der Kommission„zur Einführung einer Säule sozialer Rechte“, drei Arbeitspapiere und ein Reflexionspapier.

In einer von großen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen geprägten Zeit sollen die 20 Prinzipien zu neuen und effektiveren sozialen Rechten für die Bürger der teilnehmenden Mitgliedsstaaten führen. Während die Prinzipien für alle teilnehmenden Mitgliedsstaaten gleich sind, kann bei ihrer nationalen Umsetzung der wirtschaftliche, institutionelle und kulturelle Hintergrund Berücksichtigung finden.

Für die bAV relevant ist Prinzip 15, das unter dem Titel „Alterseinkünfte und Ruhegehälter“ zwei Unterpunkte beinhaltet (Arbeitsunterlage der Kommission, S. 64-67):

  1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Selbstständige im Ruhestand haben das Recht auf ein Ruhegehalt, das ihren Beiträgen entspricht und ein angemessenes Einkommen sicherstellt. Frauen und Männer sind gleichberechtigt beim Erwerb von Ruhegehaltsansprüchen.
  2. Jeder Mensch im Alter hat das Recht auf Mittel, die ein würdevolles Leben sicherstellen.

Das vorgeschlagene Prinzip 15 der EU-Säule der Sozialen Rechte geht damit über die bestehenden Regelungen auf EU-Ebene hinaus: Selbstständige werden in diesem Zusammenhang explizit erwähnt; vorgeschlagen ist außerdem ein allgemeines Recht auf angemessene Versorgung im Alter. Die aba begrüßt, dass die Kommission sich bei Prinzip 15 auf alle drei Säulen der Altersversorgung bezieht und die nationalen Gesetzgeber dazu auffordert, durch den steuerlichen Rahmen die zusätzliche Altersversorgung zu stärken („Zusatzrentensysteme auf Kapitaldeckungsbasis gewinnen zusammen mit staatlichen Rentensystemen immer mehr an Bedeutung. Die Ermöglichung und Förderung einer lebenslangen Altersvorsorge einschließlich steuerlicher Anreize ist eine wichtige flankierende Maßnahme.“). Kritisch hingegen sieht die aba die angekündigte Gesetzesinitiative zur Einführung eines PEPP (siehe dazu: Dritte Säule: EU Altersvorsorgeprodukt).

Die Kommission schlägt vor, dass das EU-Parlament, der Rat und die EU-Kommission die Europäische Säule der Sozialen Rechte gemeinsam verkünden (Vorschlag für eine interinstitutionelle Proklamation zur europäischen Säule sozialer Rechte, Text entspricht im Wortlaut dem Vorschlag der Kommission für die europäische Säule Sozialer Rechte). Die Europäischen Institutionen würden damit den Rahmen für die Verantwortlichen in den Mitgliedsstaaten setzen, die diese Prinzipien dann national umsetzen sollten.

Politik; [Aktuelles]; Europa (Regelungsebene)