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Reform der EU-Aufsichtsstruktur: Gemeinsame Ausrichtung des Rates, Auftakt des informellen Trilogs

18.02.2019

Beim Verordnungsvorschlag zur Überarbeitung der EU-Aufsichtsstruktur (COM(2017)536 final) gibt es neue Entwicklungen. Nach der Verabschiedung des Berichts im federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments am 10. Januar 2019 haben sich am 12. Februar 2019 auch die Mitgliedstaaten auf eigene Änderungsvorschläge („gemeinsame Ausrichtung“) zu dem Vorhaben geeinigt.

Das Reformpaket sieht Änderungen unter anderem an den Verordnungen zur Einrichtung der drei europäischen Aufsichtsbehörden EBA (Bankenaufsicht, VO 1093/2010), ESMA (Wertpapieraufsicht, VO 1095/2010) und EIOPA (Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, VO 1094/2010) vor. Die Änderungsvorschläge betreffen die Vorschriften über Aufgaben und Kompetenzen, die Lenkungsstruktur sowie über die Finanzierung der drei EU-Aufsichtsbehörden.

Durch die im Rat erzielte Einigung liegen nun auch die Voraussetzungen für informelle Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Rat und EU-Parlament vor. Die erste Verhandlungsrunde soll bereits am 14. Februar 2019 stattfinden. Ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch vor den Europawahlen am 26. Mai 2019 ist damit in den Bereich des Möglichen gerückt.

Der ECON-Bericht enthält zahlreiche Vorschläge, die der mit dem KOM-Vorschlag angestrebten Ausweitung der EIOPA-Befugnisse tendenziell entgegenwirken. Viele davon zielen auf einen Ausbau der Informationspflichten der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) gegenüber EP und Rat sowie der Beteiligungsrechte des Rats und des EP sowie der Interessengruppen. Andere ECON-Vorschläge würden die Vorschriften über die Regulierungsinstrumente von EIOPA präziser und detaillierter regeln. Geringer fallen die Unterschiede aber an anderer Stelle aus, wie z.B. bei den von der aba kritisch bewerteten KOM-Vorschlägen über Informationsersuchen, die EIOPA direkt an Finanzinstitute richten können soll oder bei der geplanten Veröffentlichung von Stresstest-Ergebnissen für einzelne teilnehmende Finanzinstitute. 

Ein erster Überblick über die „gemeinsame Ausrichtung“ macht deutlich, dass in den Trilogverhandlungen noch viele Fragen offen sind. Der Rat hat sich offenbar nahezu ausschließlich mit den Änderungsvorschlägen der Kommission auseinandergesetzt. Die über den KOM-Vorschlag zum Teil deutlich hinausreichenden (eigenständigen) Vorschläge des ECON-Berichts werden in der gemeinsamen Ausrichtung nicht erkennbar aufgegriffen.

Die aba-Geschäftsstelle hat Auswertungen des ECON-Berichts, der Ratsposition sowie vergleichende Tabellen mit den Änderungsvorschlägenen des Kommissionsvorschlags, des ECON-Berichts und des Rats an der Verordnung erstellt und im Mitgliederbereich im Bereich '"Hintergrundpapiere" veröffentlicht.