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Insolvenzschutz von Pensionskassenrenten – „virtuelle Anhörung“ im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales

21.04.2020

Am 20. April 2020 fand die „virtuelle Anhörung“ (im schriftlichen Verfahren) von Sachverständigen zum Siebten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches  Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze  (7. SGB IV-ÄndG) statt.

Behandelt wurde dabei auch die Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze BT-Drucksache 19/17586“.

Diese (im vorstehenden Absatz per Link als Download angebotene) Formulierungshilfe, die die Neuregelungen für die Insolvenzsicherung über den PSVaG enthält, wurde bis zum Tag der Anhörung auf der Internetseite Bundestages nicht veröffentlicht. Dennoch waren die Gesetzesvorschläge Gegenstand von Fragen, die von Ausschussmitgliedern im Vorfeld der virtuellen Anhörung an die aba und an andere Sachverständige gerichtet wurden. Die aba hat in ihrer Stellungnahme vom 15. April 2020 eine ausführliche Bewertung des Entwurfs vorgenommen und die gestellten Fragen beantwortet.

Grundlage der „Formulierungshilfe“ war die Kabinettsberatung am 8. April 2020, bei der über den Referentenentwurf von März 2020 beschlossen wurde, zu dem die aba bereits am 18. März 2020 Stellung genommen hat.

Die Stellungnahme der aba wurde mittlerweile auf der Internetseitseite des Bundestagausschusses für Arbeit und Soziales veröffentlicht, ebenso eine Vielzahl von weiteren aufgeforderten und unaufgeforderten Stellungnahmen zur Neuregelung des Insolvenzschutzes und zu anderen Aspekten des Gesetzgebungsverfahrens.