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Umsetzung EbAV-II-RL: BaFin-Auslegungsentscheidung zu SIPP

30.04.2020

Am 24. April 2020 hat die BaFin ihre Auslegungsentscheidung zur „Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik“ (SIPP) veröffentlicht (BaFin-Meldung). Sie konkretisiert die Vorgaben gemäß §§ 234i, 239 Abs. 2 VAG. Angesichts der Frist für die Erklärung „spätestens vier Monate nach Ende eines Geschäftsjahres“ sorgte besonders der folgende BaFin-Hinweis für Erleichterung: „Vor dem Hintergrund des Veröffentlichungsdatums dieser Auslegungsentscheidung und der Corona-Pandemie wird es die BaFin nicht beanstanden, wenn diese EbAV die Auslegungsentscheidung in ihrer Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik im Jahr 2020 nicht mehr berücksichtigen können.“