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BDA-Kommission „Zukunft der Sozialversicherung: Dauerhafte Begrenzung der Beitragsbelastung“

24.08.2020

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat im Februar 2019 eine Kommission zur Zukunft der Sozialversicherung eingesetzt. Unter der Leitung von Professor Dr. Martin Werding (Ruhr-Universität Bochum) hat diese Vorschläge erarbeitet, wie sich die Summe der Beitragssätze der gesetzlichen Sozialversicherungen auf Dauer unter 40 Prozent halten lassen.

Der Kommissionsbericht zeigt, dass die Belastung von Löhnen und Gehältern in den kommenden Jahrzehnten voraussichtlich deutlich steigen wird. Auf der Basis des derzeit geltenden Rechts sei ein Beitragssatzanstieg auf 49,6 Prozent bis 2040 zu erwarten. Das aktuelle politische Ziel einer Obergrenze von 40 Prozent bei den Sozialabgaben sei nicht beliebig gesetzt, sondern resultiere vielmehr aus den Erfahrungen mit der ökonomischen Entwicklung in Deutschland. Der Bericht der Kommission führt aus, dass es möglich ist, den Gesamtsozialversicherungsbeitrag trotz der demografischen Entwicklung wirksam auf unter 40 Prozent zu begrenzen. Dafür müsse aber ein konsequenter Reformkurs eingeleitet werden, der auch unbequeme Maßnahmen umfasse, wie z.B. eine weitere Verlängerung der erwerbsaktiven Lebensphase. Diese hätte nicht nur günstige Auswirkungen auf Beitragssatz und Sicherungsniveau der Rentenversicherung, sondern könnte auch eine große Breitenwirkung für die Finanzen der anderen Sozialversicherungszweige und für die Gesamtwirtschaft entfalten.

Die Kommission empfiehlt für den Bereich der Altersversorgung, die aktive Lebensphase zu verlängern und eine automatische Dynamisierung der Regelaltersgrenze, orientiert an der zunehmenden Lebenserwartung, einzuführen. Der abschlagsfreie vorzeitige Renteneintritt müsse abgeschafft werden. Es wird empfohlen, die Abschläge und Zuschläge bei vorzeitigem bzw. späteren Renteneintritt zu erhöhen und den Nachhaltigkeitsfaktor zu verstärken; beitragsgedeckte Leistungen sollten voll aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Zudem wird eine Verpflichtung zur ergänzenden Vorsorge vorgeschlagen: „Welcher Weg dafür genutzt wird – betriebliche oder private Vorsorge –, kann dabei offen bleiben. Laufende Immobilienfinanzierungen sollten als weitere Alternative explizit einbezogen werden, möglichst ohne die Regelungen zur Vorsorgepflicht dadurch unnötig kompliziert zu machen.“