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Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichs: BMJV legt Referentenentwurf vor

04.09.2020

Am 2. September 2020 hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsausgleichs vorgelegt. In einer Pressemitteilung nimmt das BMJV Bezug auf die Strukturreform des Versorgungsausgleichs im Jahr 2009, die sich in der Praxis grundsätzlich bewährt habe und deren Entscheidungen nicht ohne rechtstatsächliche Untersuchung in Frage gestellt werden sollten. Es sei eine Evaluierung des Versorgungsausgleichs geplant, auf deren Basis über Änderungsbedarf entschieden werden könnte. In Teilaspekten habe sich allerdings bereits gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergeben.

Die betriebliche Altersversorgung ist insbesondere von folgenden zwei geplanten Änderungen betroffen:

  • Im Rahmen der §§ 14, 17 VersAusglG sollen künftig die Ausgleichswerte mehrerer Bausteine einer betrieblichen Altersversorgung bei einem Versorgungsträger mit Blick auf die Wertgrenze zusammengerechnet werden.
  •  Bei einem Leistungsbezug der ausgleichspflichtigen Person zwischen Ehezeitende und Rechtskraft der Entscheidung soll sich die ausgleichsberechtigte Person über ein Wahlrecht dafür entscheiden können, dass das Anrecht in diesem Fall dem schuldrechtlichen Ausgleich vorbehalten bleibt.

Der Referentenentwurf  ist auf der Internetseite des BMJV abrufbar.