normal keine LG

EU-Kommission veröffentlicht neuen Aktionsplan zur Kapitalmarktunion

30.09.2020

Am 24. September 2020 hat die EU-Kommission einen Aktionsplan zur Stärkung der Kapitalmarktunion vorgelegt (A capital markets union for people and businesses: new action plan). Im Sommer war dem Aktionsplan ein Fahrplan zum weiteren Vorgehen (sog. Roadmap) vorausgegangen, zu dem die aba Feedback gegeben hatte.

Aus Sicht der Kommission ist eine gut funktionierende Kapitalmarktunion aktuell besonders wichtig (siehe Artikel EU erklärt). Mit 16 konkreten Maßnahmen verfolgt der vorgelegte Aktionsplan drei übergeordnete Ziele:

  • „Gewährleistung einer grünen, digitalen, inklusiven und widerstandsfähigen wirtschaftlichen Erholung in der EU, indem europäischen Unternehmen, insbesondere KMU, der Zugang zu Finanzierungen erleichtert wird
  •  Ausgestaltung eines EU-Finanzplatzes, an dem Privatpersonen in einem noch sichereren Umfeld als bisher langfristig sparen und investieren können
  • Integration der nationalen Kapitalmärkte in einen echten EU-weiten Kapitalbinnenmarkt“.

Für die betriebliche Altersversorgung besonders relevant ist Maßnahme neun, die drei Initiativen beinhaltet:

  • „Pension Dashboards“ sollen die wichtigsten Daten zur Angemessenheit von Renten in den Mitgliedstaaten darstellen. Es geht dabei nicht um Renteninformation für den Einzelnen, sondern um aggregierte Daten für Policy-Maker. Damit soll – ähnlich wie beim Armaturenbrett im Auto – ein Überblick ermöglicht und das Monitoring erleichtert werden.
  • Im Bereich „pension tracking“ sollen Best Practices gesammelt werden.
  • Bereits am 1. September 2020 ausgeschrieben wurde eine Studie, die sich näher mit den Mechanismen und Praxiserfahrungen mit automatischer Einbeziehung beschäftigen soll.

Ebenfalls relevant sind die Maßnahmen zu einem „European Single Access Point“ für finanzielle und Nachhaltigkeitsrelevante Unternehmensdaten (Maßnahme 1, siehe dazu auch PensionsEurope Brief an die Kommission), zur Quellenbesteuerung (Maßnahme 10), zum Engagement von Aktionären (Maßnahme 12) sowie zur EU-Aufsicht (Maßnahme 16).

Der Aktionsplan wird durch einen Anhang ergänzt (dafür im Aktionsplan nach unten scrollen), in dem die einzelnen Vorhaben etwas näher beschrieben und mit einem Zeitplan versehen sind. Die aba wird die einzelnen Maßnahmen in den nächsten Wochen analysieren.