normal keine LG

EU erklärt: Grünbücher und Weißbücher der EU-Kommission

11.12.2020

Grünbücher zählen zu den nicht-legislativen Verlautbarungen der EU-Kommission. Sie sollen, so die Aussage bei Eur-Lex, dem vom Amt der Veröffentlichungen der EU betriebenen Online-Portal über europäisches Recht, „Denkanstöße zu spezifischen Themen“ liefern und werden in aller Regel von Konsultationen begleitet, die sich an Fachkreise und betroffene Personengruppen richten.

Insbesondere wenn die Resonanz auf das Grünbuch bestätigt, dass Bedarf an gesetzgeberischen Maßnahmen besteht, folgt auf ein Grünbuch ein Weißbuch. Ein Weißbuch enthält in der Regel bereits geplante gesetzgeberische Maßnahmen und geht ebenfalls mit Konsultationen einher.

Grün- und Weißbücher sind inhaltlich breit angelegt. Sie werden demnach seltener veröffentlicht als andere nicht-legislative Verlautbarungen wie „Mitteilungen“ oder „Aktionspläne“.

Bedeutende Beispiele für den Bereich der Altersvorsorge waren das Grünbuch von 2010 „Angemessene, nachhaltige und sichere europäische Pensions- und Rentensysteme“ und das darauf aufbauende Weißbuch „Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten“ von 2012. In diesen Veröffentlichungen erörterte die Kommission u.a. die Notwendigkeit einer Überprüfung der EbAV-Richtlinie, die im Jahr 2014 zum RL-Vorschlag und 2016 zur Verabschiedung der EbAV-II-Richtlinie führte. Auch fanden sich dort Maßnahmen zur Verbesserung der Portabilität von Betriebsrenten, die im Jahr 2014 zur EU-Mobilitätsrichtlinie führten sowie die gedanklichen Grundlagen für die 2019 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2019/1238 zum Paneuropäischen Altersvorsorgeprodukt (PEPP). Auch an weiteren Vorschlägen wie einem europaweiten Pension tracking Service wird aktuell gearbeitet.