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Zeitplan zur Umsetzung der Anforderungen der Offenlegungs-VO

23.12.2020

Die EU-Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA hat Ende Oktober 2020 die Antwort der EU-Kommission auf den Brief der EU-Aufsichtsbehörden über den Zeitplan zur Umsetzung für die neuen ESG-Offenlegungsanforderungen veröffentlicht. In diesem Brief bestätigte die EU-Kommission offiziell, dass die Anwendung der technischen Regulierungsstandards (Offenlegungs-RTS; ursprünglich 10. März 2021) verschoben wird, um den Finanzmarktteilnehmern angemessen Zeit für die Umsetzung zu geben („Therefore, all application dates are being maintained as laid down by the Regulation with effect from 2021 so financial market participants and financial advisers subject to the Regulation will need to comply with its high level and principle based requirements from that time. In order to provide financial market participants and financial advisers adequate time for implementation, the regulatory technical standards will become applicable at a later stage.“). In der Zwischenzeit (zwischen dem 10. März 2021 und dem „neuen“ Inkrafttreten des Offenlegungs-RTS) müssten die Finanzmarktteilnehmer die Anforderungen der Offenlegungs-VO (u.a. Artikel 4, 8, 9 und 11) erfüllen. Die EU-Kommission wird sich über diesen Ansatz mit den EU-Aufsichtsbehörden und den zuständigen nationalen Behörden abstimmen.

Es wird erwartet, dass die EU-Aufsichtsbehörden die Entwürfe der Offenlegungs-RTS bis Ende Januar 2021 an die EU-Kommission liefern.

Die aba plant eine kurze Online-Veranstaltung für EbAV zur Umsetzung der Offenlegungsverordnung in der letzten Februarwoche 2021 (22. oder 23. Februar 2021). Weitere Informationen sind in Kürze hier.