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Gesetzentwurf für faire Verbraucherverträge übersieht Konsequenzen für die bAV

31.03.2021

Überwiegend kritisch fielen die Stellungnahmen der Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zum Thema Verbraucherschutz am 3. März 2021 aus. Zwar wurde das Ziel der Bundesregierung für ein „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ anerkannt, die Umsetzung wurde jedoch kritisiert. Wäre die aba ebenfalls zur Anhörung geladen worden, so hätten wir darauf hingewiesen, dass die betriebsrentenrechtliche Dimension der geplanten Neuregelung völlig übersehen wurde.

Vertraglich vereinbarte Abtretungsverbote i.S.d. § 399 BGB sind bei der betrieblichen Altersversorgung unverzichtbar zur Sicherstellung des Leistungszwecks, zur Abgrenzung von Leistungen betrieblicher Altersversorgung von jenen der allgemeinen Vermögensbildung und zum Schutz der Versorgungsberechtigten in den Fällen, in denen in ihr Vermögen gepfändet wird. Der vorliegende Entwurf des Gesetzes für faire Verbraucherverträge will derartige Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) generell für unwirksam erklären. Da die Abtretungsverbote aber weit in das Arbeits- und Steuerrecht der bAV hineinwirken, droht bei deren Wegfall die steuerliche Anerkennung ebenfalls wegzufallen, gleiches gilt für wichtige Schutzrechte der Anwärter. Ausführlich wird das Problem in der am 30. April 2021 erscheinenden Ausgabe 3 der BetrAV behandelt werden.

Seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wurde die Bereitschaft signalisiert, die Forderung der aba nach einer adäquaten Berücksichtigung der bAV-Fragestellungen im Gesetzgebungsprozess zu unterstützen. Federführend ist allerdings das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), dem die Bedenken der aba ebenso vorgetragen wurden wie auch der Politik.

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