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KOM-Konsultation zur zentralen Informationsplattform ESAP

31.03.2021

Die Datenverfügbarkeit ist ein zentrales Problem für die Umsetzung bestehender Nachhaltigkeitsanforderungen. Der EU-Aktionsplan Kapitalmarktunion vom September 2020 sieht in Maßnahme 1 einen Legislativvorschlag zur Einrichtung eines einheitlichen europäischen Zugangspunkts („European Single Access Point, kurz: ESAP“) vor, die den Zugang zu allen relevanten Unternehmensinformationen (einschließlich Finanz- und nachhaltigkeitsbezogener Informationen) ermöglichen soll. Dies könnte es – zusammen mit der Überarbeitung der Richtlinie 2014/95/EU zu nicht finanziellen Informationen - den institutionellen Investoren (u.a. EbAV) erleichtern, Nachhaltigkeitsaspekte in die Kapitalanlage einzubeziehen und Nachhaltigkeitsanforderungen umzusetzen.

 

Die EU-Kommission hat bis zum 12. März 2021 eine öffentliche Konsultation mit allgemeinen und technischen Fragen zur Einrichtung von ESAP durchgeführt. Die dazu zahlreich eingegangenen Antworten sind inzwischen auf der Konsultations-Website eingestellt. Auch PensionsEurope, unterstützt durch die aba, hat sich mit einer Stellungnahme beteiligt. Sie unterstützt das Vorhaben, das in erster Linie dazu dienen sollte, die benötigten Informationen für Investoren bereitzustellen, insbesondere zur Einhaltung ihrer Nachhaltigkeitsanforderungen. PensionsEurope empfiehlt der EU-Kommission einen schrittweisen Ansatz für ESAP, der sich zunächst auf ESG-Daten konzentriert. Dieses Vorgehen stehe auch im Einklang mit dem gemeinsamen Brief der Industrie (PE und gemeinsamer Brief vom Juni 2021), der die Schaffung einer europäischen ESG-Datenbank fordert. Auf EU-Ebene haben sich auch die Verbände EFAMA und InsuranceEurope beteiligt. Auch sie unterstützen die Einführung eines ESAP.

Ein Legislativvorschlag der EU-Kommission zum ESAP wird im dritten Quartal 2021 erwartet.