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Kapitalgedeckte Altersversorgung in Frankreich

14.06.2021

Die Europa-AG EbAV hat mit zwei Mitarbeitern vom Beratungsunternehmen INDEFI und einem Kreis Interessierter am 20. April 2021 einen Workshop zur kapitalgedeckten Altersversorgung in Frankreich durchgeführt. Im Fokus stand die PACTE-Reform von 2019, die bei der kollektiven und individuellen kapitalgedeckten Altersversorgung grundlegende Änderungen bewirkte. Der Folienvortrag ist im aba-Mitgliederbereich zu finden

Interessant im Hinblick auf die kommende Diskussion zur Überarbeitung der EbAV-II-RL erscheint folgende Entwicklung: Artikel 4 EbAV-II-RL, der Mitgliedstaaten ermöglicht, einen Teil der EbAV-II-Regelungen (jenseits der Solvenzregelungen) auf das bAV-Geschäft der Lebensversicherungen anzuwenden, hat – nach Schweden; der schwedische Versicherungsverband wird PE-Mitglied – auch in Frankreich an Bedeutung verloren. Der EIOPA Marktentwicklungsbericht 2017, Annex 4, zeigte, dass es im Jahr 2016 fünf Versicherer mit Art. 4 bAV-Geschäft in Frankreich gab, die die politische Diskussion bei der Überarbeitung der EbAV-I-RL mit Level-Playing-Field-Forderungen befeuert hatten. Inzwischen haben wohl bereits sechs der großen Versicherungsunternehmen eigene Pensionsfonds gegründet.