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Mitgliederversammlung des PSVaG

01.07.2021

Der PSVaG hat am 29.6.2021 seine ordentliche Mitgliederversammlung durchgeführt. Neben dem Bericht über das Geschäftsjahr 2020 standen die Neuwahlen zum Aufsichtsrat, die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie Satzungsänderungen auf der Tagesordnung. Alle vorgeschlagenen Beschlüsse wurden mit den erforderlichen Mehrheiten gefasst.

Neu in den Aufsichtsrat aufgenommen wurden Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, und Richard Nicka, Vice President Pension Fund bei der BASF SE. Richard Nicka ist u.a. stellvertretender Vorsitzender der aba. Prof. Dr. Dieter Hundt, der langjährige Vorsitzende des Aufsichtsrates, stellte sich nicht zur Wiederwahl. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates kann der Homepage des PSVaG entnommen werden.

Diese Mitgliederversammlung war die erste für den neuen PSV-Vorstand Dr. Benedikt Köster, der die Nachfolge von Hans Melchiors angetreten hat. Hans Melchiors ist Mitglied des aba-Vorstands, Dr. Benedikt Köster ist Mitglied der Leitung der aba-Fachvereinigung der Mathematischen Sachverständigen.

2020 war für die deutsche Wirtschaft ein besonders herausforderndes Jahr. Die Zahl der Sicherungsfälle stieg 2020 gegenüber dem Vorjahr um 16% auf über 500, das Schadenvolumen um 34% auf 1,6 Mrd. € und die Anzahl der gemeldeten Leistungsberechtigten von 18.000 auf 48.000 Personen. Der Beitragssatz des PSVaG für das Jahr 2020 wurde im November 2020 mit 4,2 Promille festgesetzt. Näheres ist dem Geschäftsbericht zu entnehmen.

Im ersten Halbjahr 2021 entwickelte sich das Insolvenzgeschehen moderat. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Rückgang der Sicherungsfälle um rund 40% zu verzeichnen. Der PSVaG wurde auch von deutlich weniger Großschäden mit einem Schadenaufwand von mehr als 8 Mio. € betroffen als im Vorjahr. Aufgrund dieser Schadenentwicklung wird der Beitragssatz 2021 voraussichtlich niedriger ausfallen als der des Vorjahres und sein langjähriges Mittel von 2,8 Promille nicht überschreiten. Der tatsächliche Beitragssatz wird im November 2021 festgesetzt und ist von der Schadenentwicklung des zweiten Halbjahres und dabei insbesondere von der Entwicklung der Großschäden abhängig.

Durch den Start der Melde- und Beitragspflicht für Pensionskassenzusagen im laufenden Jahr sichert der PSVaG rund 2,9 Mio. weitere Versorgungszusagen mit einem Verpflichtungsumfang von ca. 100 Mrd. €. Ausgenommen sind Versorgungszusagen über Pensionskassen, die einem Sicherungsfonds nach dem dritten Teil des Versicherungsaufsichtsgesetzes angehören, Pensionskassen, die in Form einer gemeinsamen Einrichtung nach § 4 des Tarifvertragsgesetzes organisiert sind sowie die Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes. Der PSVaG geht davon aus, dass ca. 20.000 Arbeitgeber eine Pensionskassenzusage erteilt haben, die unter den Insolvenzschutz des PSVaG fällt. Da viele dieser Arbeitgeber mehrere Durchführungswege der bAV nutzen und deswegen bereits zu den rund 95.000 Mitgliedern des PSVaG zählen, rechnet der PSVaG nur mit etwa 15.000 neuen Mitgliedern, so dass die Zahl von 100.000 Mitgliedern voraussichtlich in diesem Jahr überschritten wird. Damit sichert der PSVaG künftig rund 14 Mio. Versorgungszusagen und über 80% (bzw. 650 Mrd. €) des Verpflichtungsumfangs für die betriebliche Altersversorgung in der Privatwirtschaft in Deutschland.