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EIOPA-Konsultation zur Überarbeitung des EbAV-Berichtswesens

17.05.2022

EIOPA möchte – siehe auch BaFin-Info dazu - die BoS - Decision BoS 20-362 zur Anforderung von Pensionsdaten aktualisieren und führt noch bis zum 18. Juli 2022 eine Konsultation der geplanten Änderungen durch. Dabei sei es das Ziel von EIOPA, Datenlücken zu schließen und Inkonsistenzen mit anderen Datenerhebungen zu korrigieren.

Der aktuelle Vorschlag sieht dafür eine verpflichtende Übermittlung von Daten zu Derivaten und die Erhebung von Daten zu OGAW (Look-through bei Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) vor. Außerdem sollen Daten zu Zahlungsströmen der Verbindlichkeiten und grenzüberschreitendem Geschäft erhoben werden. Angestrebt wird eine teils genauere sektorale Zuordnung von Anlagen (d.h. die NACE-Codes der europäischen Statistik) zur besseren Zuordnung von ESG-Risiken (siehe PF.06.02 List of assets). Geschaffen werden soll auch eine Option für die nationalen Aufsichtsbehörden, sich die Kosten basierend auf der EIOPA-Stellungnahme zum EbAV-Kostenberichtswesen (siehe Ausführungen zu 6.3. PF.05.03 Expenses unter Punkt 4 des heutigen Überblicks) berichten zu lassen . Eine Implementierung der Änderungen soll Ende 2024 erfolgen.