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Beratungsersuchen der Kommission zur Überprüfung der EbAV II-RL

22.06.2022

Die EU-Kommission hat am 16. Juni 2022 ihr Beratungsersuchen „regarding the evaluation and review of the IORP II Directive“(CfA) an EIOPA gegeben. Der technische Ratschlag soll von EIOPA bis 1. Juli 2023 abgegeben werden. Die EU-Kommission greift in ihrem Beratungsersuchen die Themen auf, die in Art. 62 EbAV-II-RL gefordert werden, fragt nach Anpassungen des regulatorischen Rahmens angesichts des Trends von DB zu DC, will mögliche Änderungen der Anlagevorschriften vor dem Hintergrund der neuen EU-Sustainable Finance Strategie untersuchen lassen (Art. 19 EbAV-II-RL) und greift offensichtlich das von EIOPA angeregte Thema „Vielfalt und Integration in EbAV-Leitungsorganen“ auf (EIOPA-Brief „on diversity in management“ von Ende April 2022).

Aktuell sammelt die zuständige EIOPA-Projektgruppe Daten und führt bei den nationalen Aufsichtsbehörden eine Umfrage durch. Aktuell erwarten wir eine öffentliche EIOPA-Konsultation zum Entwurf des technischen Ratschlags bis Ende Februar 2023.

Seit Ende 2021 hat sich auch die IORP-Arbeitsgruppe unseres europäischen Verbands PensionsEurope, unterstützt durch die aba, mit Fragen der Umsetzungen der EbAV-II-Richtlinie und den in den verschiedenen Mitgliedstaaten gesammelten Erfahrungen befasst.