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Umsetzung der Arbeitsbedingungen-Richtlinie beschlossen – Digitalisierung abgelehnt

29.06.2022

Am 23. Juni 2022 erfolgte die 2. und 3. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen, in dem es insbesondere um Änderungen im Nachweisgesetz geht (s. bAV-Update 1/2022).

Die aba hat ihre Standpunkte im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens mit drei Stellungnahmen eingebracht.

Zum einen wurde darin die im Referentenentwurf vorgesehene, über den Wortlaut der Arbeitsbedingungen-Richtlinie hinausgehende Erweiterung des Nachweisgesetzes in § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 13 kritisiert, durch die der Arbeitgeber verpflichtet werden sollte, im Falle der Zusage einer betrieblichen Altersversorgung den Namen und die Anschrift des Versorgungsträgers anzugeben. Insoweit erfolgte durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung eine Korrektur, als die Pflicht entfällt, wenn der Versorgungsträger zu dieser Information verpflichtet ist. Derartige Verpflichtungen ergeben sich insbesondere für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds aus den Vorschriften der VAG-Informationspflichtenverordnung.

Zum anderen hat die aba ihre Bedenken zu der Entscheidung des Gesetzgebers eingebracht, die in der EU-Richtlinie genannte Möglichkeit der Übermittlung von Informationen in digitaler Form (Erwägungsgrund 24) nicht aufzugreifen und an der bisher im Nachweisgesetz vorgesehenen Schriftform festzuhalten. Damit werde – so die aba – eine Chance verpasst, die Möglichkeiten der digitalen Kommunikation zu nutzen und dadurch auch die gewünschte Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung weiter zu fördern. Außerdem seien damit Widersprüche zu anderen gesetzlichen Regelungen verbunden, der im Gesetzentwurf angegebene Erfüllungsaufwand sei um ein Vielfaches höher und Nachhaltigkeitsaspekte seien nicht genügend berücksichtigt worden.

Die geforderte Ersetzung der Schriftform durch die Textform wurde in der am 20. Juni 2022 vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales erfolgten Anhörung – wie im Wortprotokoll nachzulesen – kontrovers diskutiert. Die CDU/CSU-Fraktion hat daraufhin einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem die Bundesregierung u.a. aufgefordert wurde, „die Möglichkeiten der Richtlinie (EU) 2019/1152, Informationen über die Arbeitsbedingungen durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in Textform übermitteln zu können, zu nutzen.“ Dieser Entschließungsantrag fand gegen die Stimmen der Koalition und der Linken bei Enthaltung der AfD keine Mehrheit. Der Gesetzentwurf selbst wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gebilligt; dagegen stimmten CDU/CSU und AfD, die Linke enthielt sich.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes am 1. August 2022 werden nun die Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung weiter zu diskutieren sein.